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Von den Söhnen des Kaisers.
Nach der „Lothringer Zeitung“ hat der erkrankte Prinz Oskar der
Witwe Baldé, der Besitzerin des Chateau de Sorbey Meuse in Frankreich,
ein Schreiben ausgestellt, das lautet:
2. September 1914. Dieses Haus war bis jetzt Krankenpflegestation.
Die Besitzerin hat ihr Möglichstes für unsere Verwundeten getan. Ich
empfehle sie und ihr Haus allen denen, die noch hier ins Quartier kommen
sollten. Besonders bittet die Besitzerin, nicht alles Fuhrwerk fortzunehmen,
da sie sonst nicht in der Lage ist, eventuell Verwundeke abzutransportieren.
Wir sind hier ausgezeichnet ausgenommen worden.
Oskar, Prinz von Preußen,
Oberstleutnant und Kommandeur Gren.-Regts. 7.
(Kreuz-Ztg., 5. Oktober.)
Die Türkei erklärt das ganze Marmarameer als Territorialgewäseser.
Verschärfungen für die Einfahrt in die Dardanellen.
W. T. B. Konstantinopel, 5. Oktober.
In einer an die auswärtigen Missionen gerichteten Zirkularnote legt
die Pforte dar, daß die Ausdehnung der ottomanischen Territorialgnwässer
vom militärischen Standpunkt aus durch eine in einer Entfernung von
sechs Seemeilen von der Küste angenommene Linie begrenzt wird. Das
Marmarameer gehört als Binnenmeer in seiner Gesamheit zu den terri-
torialen Gewässern. Bezüglich des äußeren Einganges in die Darda=
nellen und den Bosporus wird die Kreisfläche mit einem Durchmesser
von sechs Meilen, die ihren Mittelpunkt in der Linie Kum Kalessi—Sedil
— Bahr, beziehungsweise Anadoli—Feuer und Rumeli—Feuer hat, als
absolute Verbotzone erklärt. Die Note bezeichnet noch andere verbotene
Zonen und erklärt, daß fremden Kriegsschiffen bei Tag und bei Nacht
die Einfahrt in die verbotenen Zonen formell untersagt wird.
EGefährliche französische Spionitis.
« Paris, 5. Oktober.
Das Oberkommando hat in Versailles durch Maueranschlag bekannt—
gegeben, jeder Deutsche, welcher hinter der Front in Zivilkleidung ange—
troffen wird, wird als Spion betrachtet. Wer die Zidvilkleidung geliefert
hat, und wer diese Tatsache kannte, ohne die Militärbehörde zu benachrich-
tigen, wird als Helfershelfer betrachtet. Jeder Deutsche, welcher nicht auf
den ersten Anruf steht, wird erschossen. Jede Truppe von mehr als drei
bewaffneten Deutschen hinter der Front wird als auf der Verübung von
Räubereien erachtet und erschossen. Jede Zivil= und Militärperson, welche
des Diebstahls auf den Schlachtfeldern überführt ist, wird vor ein Kriegs-
gericht gestellt. (Natl. Ztg., 6. Okt.)
Der mecklenburgische Militärverdienstorden 1. und 2. Klasse für den Kaiser,
Schwerin, 5. Oktober.
Seine Majestät der Kaiser hat die Verleihung des Militärverdienst
ordens 2. und 1. Klasse als Auszeichnung im Kriege durch folgendes Tele-
gramm an Seine Königliche Hoheit den Großherzog anzunehmen geruht.
Ich danke Dir herzlichst für die Verleihung des Militärverdienstordens
für Auszeichnung im Kriege. Ich werde diesen auch von Meinem Voter
und Großvater getragenen Orden im Andenken an die hervorragende