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Die Russische Regierung hat durch ihre die Sicherheit des Reichs
gefährdende Mobilmachung die mühsame Vermittelungsarbeit der euro-
päischen Staatskanzleien kurz vor dem Erfolge zerschlagen. Die Mo-
bilisierungsmaßregeln, über deren Ernst der Russischen Regierung von
Anfang an keine Zweifel gelassen wurden, in Verbindung mit ihrer
fortgesetzten Ableugung zeigen klar, daß Rußland den Krieg wollte.
Der Kaiserliche Botschafter in Petersburg hat die ihm aufgetragene
Mitteilung an Herrn Sasonow am 31. Juli um 12 Uhr nachts gemacht.
Nachdem die Rußland gestellte Frist verstrichen war, ohne daß eine
Antwort auf unsere Anfrage eingegangen wäre, hat Seine Majestät
der Kaiser und König am 1. August um 5 Uhr p. m. die Mobilmachung
des gesamten deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine befohlen.
Der Kaiserliche Botschafter in Petersburg hatte inzwischen den Auftrag
erhalten, falls die Russische Regierung innerhalb der ihr gestellten Frist
keine befriedigende Antwort erteilen würde, ihr zu erklären, daß wir
nach Ablehnung unserer Forderung uns als im Kriegszustand befindlich
betrachten. Ehe jedoch eine Meldung über die Ausführung dieses Auf-
trages einlief, überschritten russische Truppen, und zwar schon am Nach-
mittag des 1. August unsere Grenze und rückten auf deutschem Gebiet vor.
Hiermit hat Rußland den Krieg gegen uns begonnen.
Inzwischen hatte der Kaiserliche Botschafter in Paris die ihm be-
fohlene Anfrage an das französische Kabinett am 31. Juli um 7 Uhr
nachmittags gestellt. "
Der französische Ministerpräsident hat darauf am 1. August um
1 Uhr nachmittags eine zweideutige und unbefriedigende Antwort er-
teilt, die über die Stellungnahme Frankreichs kein klares Bild gibt, da
er sich darauf beschränkte, zu erklären, Frankreich würde das tun, was
seine Interessen ihm geböten. Wenige Stunden darauf, um 5 Uhr nach-
mittags, wurde die Mobilisierung der gesamten französischen Armee und
Flotte angeordnet.
Am Morgen des nächsten Tages eröffnete Frankreich die Feind-
seligkeiten.
Abgeschlossen am 2. August, mittags.
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“.
25. Juli 1914.
Die Note Oesterreich-Ungarns an Serbien.
Berlin, den 24. Juli.
Der österreichisch-ungarische Gesandte in Belgrad überreichte gestern
abend 6 Uhr der serbischen Regierung eine Verbalnote mit den For-
derungen der Oesterreichisch-Ungarischen Regierung. In der Note wird
die Antwort bis Sonnabend, den 25. Juli, 6 Uhr. abends, verlangt. —
Sie hat folgenden Wortlaut: .
Am 31. März 1909 hat der Königlich Serbische Gesandte am Wiener
Hofe im Auftrage seiner Regierung der Kaiserlichen und Königlichen
Regierung folgende Erklärung abgegeben: „Serbien anerkennt, daß es
durch die in Bosnien geschaffene Tatsache in seinen Rechten nicht be-
rührt wurde, und daß es sich demgemäß den Entschließungen anpassen
wird, welche die Mächte in bezug auf Artikel 25 des Berliner Vertrages