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lung zu bedrohen und ihn zu zwingen, an verschiedenen Punkten zurückzu-
gehen. General Joffre ist sofort herbeigeeilt, um die Sache wieder gutzu-
machen, und gestern ist das Gleichgewicht wieder hergestellt worden. Es
ist aber noch nicht gesagt, daß der tapfere deutsche General nicht noch Aus-
sichten habe, die Schecheit des ihm gegenüberstehenden französischen Heeres
in Frage zu stellen. (Tägl. Rundsch., 8. Okt.).
Ein jopanischer Minensucher wor Kiautschau gesunken.
London, 7. Oktober. Nach einer Reutermeldung aus Tokio ist ein
japanischer Minensucher beim Zerstören einer-Mine vor Kiautschau ge-
sunken. Neun Mann der Besatzung ertranken, während vier Mann gerettet
werden konnten. (Voss. Ztg., 8. Okt.)
Der russische Generalstab über die Kriegslage.
Petersburg, 7. Oktober. Der Große Generalstab teilt mit:
An der Grenze von Ostpreußen setzen die Deutschen, welche Verstär-
kungen von Königsberg her erhalten haben, ihren hartnäckigen Widerstand
in einer Linie zwischen Wladislawow und Ratschki fort, indem sie die
Engpässe zwischen den Seen und Sümpfen im Flußgebiet der Tscherno-
gansha ausnutzen. Jenseits der Weichsel werden Vorhutgefechte aus der
Gegend von Opatow und Sandomir gemeldet.
In den Karpathen wurde westlich vom Flusse Sanok eine Iserreichische
Abteilung geschlagen und ihr Maschinengewehre und Gefangene abgenom-
men. Bei Szolyva, zwanzig Kilometer nordöstlich von Munkacs, haben
wir zahlreiche Wagenkolonnen genommen. (Tägl. Rundsch., 8. Okt.)
Deutscher Einspruch gegen belgische Einberufung ins Heer.
In drei Sprachen, Deutsch, Französisch und Flämisch, wurde in ganz
Belgien von Lüttich aus folgende Proklamation verbreitet:
Proklamation.
Eingegangenen Nachrichten zufolge beabsichtigt die belgische Regie-
rung drei weitere Jahrgänge zur Armee einzuziehen.
Diese Einziehung ist auf Befehl des deutschen Generalgouverneurs zu
verhindern.
Ich bestimme daher, daß die belgischen Behörden sich jeder Mitwirkung
bei dieser Einziehung enthalten, und daß sie die Listen der Wehrpflichtigen
sofort an das Gouvernement Lüttich einsenden. Widrigenfalls erfolgt Be-
schlagnahme und, wenn die erwähnten Listen nicht bis zum 5. Oktober hier
eingehen, Bestrafung der verantwortlichen belgischen Beamten.
Den belgischen Wehrpflichtigen wird es verboten, den an sie etwa er-
gangenen oder noch ergehenden Einberufungen Folge zu leisten. Sie
dürfen ihre Heimatorte zu diesem Zwecke nicht verlassen. Zuwiderhand-
lungen gegen diesen Befehl haben strenge Bestrafungen zur Folge, und
auch die Angehörigen der Wehrpflichtigen werden zur Verantwortung ge-
zogen werden, sobald sie die Gestellung nicht verhindern.
Der Gouverneur. Kolewe, Generalleutnant.
Lüttich, 30. September 1914.
Japanische Grausamkeiten gegen Chinesen.
Newyork, 7. Oktober. Die hiesige Presse veröffentlicht Zuschriften
amerikanischer Missionare aus Schantung, denen zufolge die durch die