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bei der Untersuchung in Serajewo gesammelten Schuldbeweise in der be-
zeichneten Form bekanntzugeben.
Anmerkung der K. und K. Regierung:
Diese Antwort ist hinterhältig. Ciganovic ging laut der von uns
veranlaßten Nachforschung drei Tage nach dem Attentat, als bekannt
wurde, daß Ciganovic an dem Komplotte beteiligt war, auf Urlaub und
begab sich im Auftrag der Polizeipräfektur in Belgrad nach Ribari. Es
ist also zunächst unrichtig, daß Ciganovic schon am 15./28. Juni aus dem
serbischen Staatsdienst schied. Hierzu kommt, daß der Polizeipräsident
von Belgrad, der die Abreise des Ciganovic selbst veranlaßt hat und der
wußte, wo dieser sich aufhielt, in einem Interview erklärte, ein Mann
namens Milan Ciganovic existiere in Begrad nicht.
Note der serbischen Regierung:
8) Die serbische Regierung wird die bestehenden Maßnahmen gegen
die Unterdrückung des Schmuggelns von Waffen und Explosiostoffen ver-
schärfen und erweitern. .
Es ist selbstverständlich, daß sie sofort eine Untersuchung einleiten
und jene Beamten des Grenzdienstes in der Linie Sabae—Loznica streng
bestrafen wird, die ihre Pflicht verletzt und die Urheber des Verbrechens
die Grenze haben überschreiten lassen.
Note der serbischen Regierung.
9) Die Königliche Regierung ist gern bereit, Erklärungen über die
Aeußerungen zu geben, welche ihre Beamten in Serbien und im Ausland
nach dem Attentat in Interviews gemacht haben und die nach der Be-
hauptung der K. und K. Regierung der Monarchie feindselig waren, so-
bald die K. und K. Regierung die Stellen dieser Ausführungen bezeichnet
und bewiesen haben wird, daß diese Aeußerungen von den betreffenden
Funktionären tatsächlich gemacht worden sind. Die Königliche Regierung
wird selbst Sorge tragen, die nötigen Beweise und Ueberführungsmittel
hierfür zu sammeln.
Anmerkung der K. und K. Regierung:
Der Königlich serbischen Regierung müssen die bezüglichen Inter-
views ganz genau bekannt sein. Wenn sie von der K. und K. Regierung
verlangt, daß diese ihr allerlei Details über diese Interviews liefere und
sich eine förmliche Untersuchung hierüber vorbehält, zeigt sie, daß sie auch
die Forderung nicht ernstlich erfüllen will.
Note der serbischen Regierung:
10) Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht schon in dieser
Note geschehen ist, die K. und K. Regierung von der Durchführung der
in den vorstehenden Punkten enthaltenen Maßnahmen in Kenntnis
setzen, sobald eine dieser Maßregeln angeordnet und durchgeführt wird.
Die Königlich serbische Regierung glaubt, daß es im gemeinsamen
Interesse liegt, die Lösung dieser Angelegenheit nicht zu überstürzen
und ist daher, falls sich die K. und K. Regierung durch diese Antwort
nicht für befriedigt erachten sollte, wie immer bereit, eine friedliche
Lösung anzunehmen, sei es durch Uebertragung der Entscheidung dieser
Frage an das Internationale Gericht im Haag, sei es durch Ueberlassung