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Kein allgemeines Moratorium.
Verlängerung der Zahlungsfristen.
Der Bundesrat hat gestern zwei gesetzliche Anordnungen getroffen.
durch welche einem allgemeinen Moratorium vorgebeugt werden soll. Ein
allgemeines Moratorium wird nicht erlassen werden. Erstens soll das Ge-
richt dem Schuldner einer vor dem 31. Juli 1914 entstandenen Forderung
eine Zahlungsfrist von längstens drei Monaten, nötigenfalls unter Auf-
lage einer Sicherheit, bewilligen können, soweit dies nötig und mit der Rück-
sicht auf den Gläubiger vereinbar ist. Der Antrag soll nicht nur im Prozeß
oder während der Zwangsvollstreckung, sondern schon vorher zulässig sein.
Die Gerichtskosten werden möglichst gering bemessen. Zweitens soll ins-
besondere mit Rücksicht auf auswärtige Moratorien einstweilen verhindert
werden, daß Forderungen, auch wechselmähige, aus dem Auslande, die vor
dem 31. Juli 1914 entstanden sind, im Inlande gerichtlich geltend gemacht
werden.
Ein Bündnis auf Leben und Tod.
Das tschechisch-radikale Organ „Ceske Slovo“ schreibt zur Lage: Wenn
jemals Zweifel bestanden hätten, namentlich in der slawischen Welt, an der
Solidität des österreichisch-ungarischen Bündnisses, besonders von seiten
Deutschlands, so müßten diese Zweifel heute völlig schwinden. Das Wort
von der Nibelungentreue konnte zurzeit des marokkanischen Konfliktes als
bloße Phrase gelten. Heute aber hat sich dieses Wort in die Tat umgesetzt.
Mit diesem Faktum muß man in der heutigen entscheidenden Zeit rechnen.
Auf dem europälschen Kriegsschauplatz sind die Geschicke der Monarchie und
des derllchen Reiches untrennbar verbunden durch ein Bündnis auf Leben
u
Eine dringende Mahnung der Heeresleitung an die Bevöllerung.
Berlin, 7. Auguft.
Es wird noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, daß das ins
Unvernünftige ausgeartete Aufhalten der Kraftwagen auf den Landstraßen
unbedingt aufhören muß. Unsere Grenzen sind jetzt gesperrt, und es ist
nicht anzunehmen, daß noch fremde Kraftwagen herein oder herauskommen.
Die Maßnahmen, welche die Ortspolizei und an vielen Stellen auch die Be-
völkerung selbst zum Aufhalten und Ermitteln feindlicher Spione getroffen
haben, sind gewiß gut gemeint, aber sie dürfen nicht über das Ziel hinaus-
schießen und dazu führen, daß selbst Offiziere und Kuriere aufgehalten
werden, welche Nachrichten oder Befehle befördern, von deren rechtzeitiger
Ankunft viel für das große Ganze abhängt. Vor allem müssen die von den
Militärbehörden gestempelten und beglaubigten Ausweise beahtet und
ihre Inhaber ungehindert durchgelassen werden. W.T. B.
Deutsche Luftschiffe und Flieger über Berlin!
(Amtliche Bekanntmachung.)
W. T. B. Es ist fast ausgeschlossen, daß fremde Luftschiffe oder Flieger
Berlin erreichen werden. Eine Beunruhigung der Bevölkerung, wenn Luft-
fahrzeuge gesichtet werden, ist daher ganz unbegründet. Zahlreiche deutsche
Flieger, auch deutsche Luftschiffe, werden dagegen auch in der nächsten Zeit
die Provinz Brandenburg und selbst die Vororte von Berlin überfliegen. Es
find Uebungsflüge, die jetzt naturgemäß besonders häufig gemacht werden.
Durch unvorsichtiges Benehmen, namentlich wildes Drauflosschießen, kann