Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Keller  in  Schömberg,
Nöth  in  Höchstberg,
Rohrer  in  Walomössingen.
Stuttgart  den  8.  Juni  1847.  Linden.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Revierförsterestelle  in  Bodelshausen,  Forsts
Tübingen,  womit  die  Besoldung  zweiter  Classe  verbunden  ist,  haben  binnen  drei  Wochen  bei
der  Finanzkammer  des  Schwarzwaldkreises  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  vie  bei  dem  Ministerium  des  Innern  erledigte  Registratorsstelle
  mit  dem  Normalgehalte  von  1000  fl.  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen
bei  dem  gedachten  Ministerium  vorschriftmäßig  zu  melden.

3)  An  dem  Lyceum  in  Ravensburg  ist  eine  Lehrstelle,  verbunden  mit  der  Stelle
eines  zweiten  Helfers  bei  der  evangelischen  Gemeinde,  erledigt.  Ihre  Obliegenheiten  sind
einerseits  der  Unterricht  in  Sprachen  und  Realien,  andrerseits  ein  Theil  der  Sonn-,  Festund
  Feiertags-Predigten,  der  Catechisationen  an  Sonntagen  und  in  der  Woche,  sowie  der
Seelsorge  für  vie  eingepfarrten  Evangelischen  der  Umgegend;  auch  ist  der  zweite  Helfer
Mitglied  des  Stiftungsraths  und  des  Kirchen-Convents.  Das  Einkommen  der  Stelle  beträgt
  846  fl.  nebst  Amtswohnung.  Die  für  Lehr=  und  evangellsche  Kirchenämter  befähigten
Bewerber  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  Ksnigl.  Studienrath  vorschriftmäßig
zu  melden.

4)  Durch  den  Uebertritt  des  seitherigen  Asststenz-Arztes  Dr.  Ellinger  auf  die  Stelle
eines  Direktors  der  Irrenanstalt  in  Pfäffers,  Cantons  St.  Gallen,  ist  die  Stelle  eines
Afs#stenz-Arztes  bei  der  Heilanstalt  Winnenthal,  mit  welcher  neben  freier  Verköstigung,
Wohnung,  Heizung  und  Beleuchtung  ein  Gehalt  von  400  fl.  verbunden  ist,  in  Erledigung
gekommen.  Die  Bewerber  um  dieselbe,  welche  die  zweite  Staatsprüfung  in  der  Mecdiein
mit  Erfolg  erstanden  haben  müssen,  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der
Direktion  der  Heilanstalt  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  eine  bei  der  Ober-Rechnungskammer  erlevigte  Kanzlei-Asistentenstelle
  haben  binnen  drei  Wochen  bei  dieser  Behörde  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

 

Gedruct  bei  G.  Hasselbrink.