Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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den  ist,  bei  welchem  die  Naturalien  in  den  durch  das  Sportel-Gesetz  festgesetzten  Preisen
in  Anschlag  genommen  sind,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
Consistorium  zu  melden.

5)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrstelle  in  Jettenhausen,  Oberamts
und  Dekanats  Tettnang,  begreift  den  Pfarrort  mit  den  Filialen  Heiseloch,  Meistershofen,
  Schnehenhausen  und  Waggershausen,  366  Pfarrgenossen.  Da  die  Pfarrschule
sich  im  Filial  Schnebenhausen  befindet,  so  muß  der  Pfarrer  insbesondere  auch  an  jedem
Sonntag  allda  der  Sonntagsschule  beiwohnen,  und  die  Christenlehre,  nachher  in  Jettenhausen
  den  Abend-Gottesdienst  halten.  Das  Pfarr-Einkommen  besteht  an  Güter-Ertrag,
  Zehenten,  Grund-Gefällen,  Kapital-Zinsen,  Besoldungen  und  Gebühren  in  yoo  fl.

6)  Die  Vewerber  um  das  erledigte  Präceptorat  in  Weinsberg  haben  sich  innerhalb
  drei  Wochen,  bei  dem  K.  Studienrath  zu  melden.  Diese  Stelle,  mit  welcher  die
Verpflichtung,  wöchentlich  30  Lehrstunden  in  den  gewöhnlichen  Lehrfächern  zu  geben,
verbunden  ist,  gewährt  neben  dem  Genuß  einer  freien  Wohmung,  das  nach  den  neuesten
Normal-Preisen  berechnete  Einkommen  von  505  fl.  12  kr.,  dessen  einzelne  Bestandtheile
144  fl.  30  kr.  Geld,  551  fl.  12  kr.  Naturalien  in  Frucht,  Wein  und  Holz,  und  Güter-Genuß
  im  Betrag  von  fl.  30  kr.  sind.

7)  Durch  die  Versehung  des  Cameral-Verwalters  Hochstetter  ist  das  Cameral-Amt
  Wurmlingen,  dritter  Elasse,  womit  ein  Gehalo  von  #oo  fl.  an  Geld  und
Naturalien  verbunden  ist,  erledigt  worden.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  vier
Wochen  unter  Beischluß  der  nöthigen  Zeugnisse  bei  der  Finanz-Kammer  des  Schwarzwald-Kreises
  zu  melden.

8)  Am  27.  d.  M.  ist  der  Regiments-Quartiermeister  des  dritten  Infanterie-Regiments,
  v.  Ulmer,  zu  Stuttgart  gestorben.

Am  3.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenutnisse  vom  Menat  Oktober  d.  J.  ausgegeben  worden.