Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

J. 
Zweck, Grundzüge und Entstehung 
des Gesetzes. 
Wenn je ein Gesetz das volle Verständnis des 
deutschen Volkes fand, so ist es das vom 6. Dezember 
1916 über den vaterländischen Hilfsdienst. Sein 
Grundgedanke, in der Stunde der Gefahr alle verfüg- 
baren Arbeitskräfte in den Dienst des Vaterlandes zu 
stellen, fand einmütigen Widerhall, wenn sich auch über 
die Einzelheiten der Durchführung Meinungsverschie- 
denheiten bilden mußten. 
Der Zweck des Gesetzes ist kurz folgender: 
Der Völkerkrieg, den das Deutsche Reich Seite an 
Seite mit seinen Verbündeten nun im dritten Jahre 
unter Entfaltung gewaltiger militärischer und wirt— 
schaftlicher Kräfte ausficht, geht seiner Entscheidung 
entgegen. Der deutschen Volkswirtschaft fällt die Auf- 
gabe zu, das Heer für diesen Entscheidungskampf zu 
rüsten, sowie seinen und der Heimatbevölkerung Lebens- 
bedarf zu decken. Sie kann nur gelöst werden, wenn 
ihr die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des deutschen 
Volkes in weitgehendstem Maße dienstbar gemacht 
wird. Der Bedarf an Kriegsmaterial, besonders an 
Munition, hat eine Ausdehnung angenommen, welche 
die Leistungsfähigkeit der Rüstungsindustrien aufs höchste 
anspannt. Die Volksernährung ist dadurch erschwert, 
daß das Deutsche Reich durch völkerrechtswidrige Maß- 
nahmen der feindlichen Mächte von den Ländern ab- 
geschnitten ist, deren Erzeugnisse vor dem Krieg einen 
Zweck
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.