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lbei mehreren Wabsstellen-
für die im. Stadtbezirt wohnenden Arbeiter
im . ......(Wahlstellel)
für die in der .. . . . Vorstadt wohnenden Arbeiter
im ....... .... . . . GCWahlsstelle 1II))]
statt.
Als Wahlvorsteher wrnd A4ugeestellt.
lbei mehreren Wahlstellen:
Als Wahlvorsteher wird bestellt für die Wahlstelle l.
für die Wahlstelle 1.J
Von den Wahlberechti ten sind der Betriebsleitung aus
ihrer Mitte binnen einer Woche 2 lbei mehreren Wahlstellen:
für jede Wahlstelle je 2! Wahlausschußmitglieder zu benennen. Er-
olgt keine Benennung während dieser Frist, so werden von der
Betriebsleitung die zwei ältesten Wahlberechtigten hierzu er-
nannt werden; lbei mehreren Wahlstellen: Der für die Wahl-
stelle tebildete Ausschuß gilt als Hauptwahlausschußl.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, spätestens bis
zum . orschlagslisten bei dem vorbezeichneten
ahlvorsteher bei mehreren ahlstellen: Hauptwahlvorsteher!)
einzureichen. Später eingehende Vorschlagslisten sind ungültig.
Jede Vorschlagsliste muß von zehn Wahlberechtigten unter-
schrieben sein und hat doppelt soviel wählbare Personen zu be-
nennen, als Ausschußmitglieder zu wählen sind. Die einzelnen
Bewerber sind unter fortlaufenden Nummern aufzuführen und
nach Vor= und Zuname, Stand und Wohnort genau zu be-
zeichnen.
Die zugelassenen Vorschlagslisten werden voum
bis zum tãguich von bis l Uhr
. r Einsicht der Wähler ausliegen. Ein-
4 e gegen die Bablerie sind zur Vermeidung des Aus-
chlusses spätestens am . . . bei dem Wahlvorsteher
anzubringen.
Bei der Stimmabg abe darf leder Wahlberechtigte nur für
eine der zugelässenen orschlagslisten unter Angabe der Ord-
nungsnummer der Liste stimmen. Der Stimmzettel ist in einem
Wahlumschlag abzugeben, den der Wähler (z. B. an den Aus-
legungsstellen der Vorschlagslisten während der Zeit ihrer Aus-
legung und im Wahlraum) erhält.
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schuß der
Stimmabgabe täglich ven bis . Uhr in
.. zur Einsicht auf.
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Die Vetriebaleitund:
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