Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 2. Teil. (2)

Vorwort. 
Ende Februar ds. Is., verhältnismäßig kurze Zeit 
nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über den vater- 
ländischen Hilfsdienst erschien von mir im bayer. 
Kommunalschriftenverlag eine Darstellung des Ge- 
setzes und der mit seinem Vollzug verknüpften wich- 
tigsten Rechtsfragen. Der Darstellung gliederte sich 
der Text des Gesetzes und seiner Ausführungs= und 
Vollzugsvorschriften, soweit sie damals schon erschienen 
waren, an. Das Büchlein sollte gerade in der ersten 
Zeit der Durchführung des Gesetzes den Behörden 
und Interessenten ein praktisches Hilfsmittel sein. 
Inzwischen ist eine große Anzahl neuer Vor- 
schriften zur Ausführung und zum Vollzug des Hilfs- 
dienstgesetzes erschienen, die in der vorliegenden 
Sammlung zusammengefaßt sind. Sie schließt sich 
an das von mir im Februar ds. Is. herausgegebene 
Büchlein ergänzend an und kann zweckmäßig nur in 
Verbindung mit diesem und den dort abgedruckten 
Gesetzestexten gebraucht werden. Den Zusammenhang 
stellen auch Verweisungen her, die den Gebrauch der 
Sammlung vereinfachen sollen. In diesen Verwei- 
sungen ist das im Februar erschienene Büchlein der 
Kürze halber als „1. Teil“ bezeichnet. Die Vor- 
schriften sind nach ihrem sachlichen Zusammenhang 
dem Aufbau des Gesetzes entsprechend gruppiert. 
Für die Auswahl der in diesem Nachtrag auf- 
zunehmenden Vorschriften waren folgende Gesichts- 
punkte maßgebend: Aufzunehmen waren zunächst die 
zur Ausführung des Gesetzes ergangenen Verord- 
nungen des Bundesrats und allgemeinen Anord- 
nungen des Kriegsamts in Berlin. Sie gelten ohne 
weiteres auch für Bayern. Von den Vollzugs- 
vorschriften des Kriegsamts sind einmal diejenigen 
 
	        
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