Full text : Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

Streitende  Richtungen  in  Italien.  Verhandlung  mit  Ketteler.  125

tung  aufgenommen  von  dem  Bischof  von  Mainz,  Freiherrn  von
Ketteler,  zu  welchem  Zweck  er  mich  bei  Beginn  des  Reichstags,
1871,  mehrmals  aufsuchte.  Ich  war  1865  mit  ihm  in  Ver—
bindung  getreten,  indem  ich  ihn  befragte,  ob  er  das  Erzbisthum
Posen  annehmen  würde,  wobei  mich  die  Absicht  leitete,  zu  zeigen,
daß  wir  nicht  antikatholisch,  sondern  nur  antipolnisch  wären.
Ketteler  hatte,  vielleicht  auf  Anfrage  in  Rom,  abgelehnt  wegen
Unkenntniß  der  polnischen  Sprache.  1871  stellte  er  mir  im  Großen
und  Ganzen  das  Verlangen,  in  die  Reichsverfassung  die  Artikel
der  preußischen  aufzunehmen,  welche  das  Verhältniß  der  katholischen
  Kirche  im  Staate  regelten  und  von  denen  drei  (15,  16,  18)
durch  das  Gesetz  vom  18.  Juni  1875  aufgehoben  worden  sind.
Für  mich  war  die  Richtung  unfrer  Politik  nicht  durch  ein  confessionelles
  Ziel  bestimmt,  sondern  lediglich  durch  das  Bestreben,
die  auf  dem  Schlachtfelde  gewonnene  Einheit  möglichst  dauerhaft
zu  festigen.  Ich  bin  in  confessioneller  Beziehung  jeder  Zeit  tolerant
gewesen  bis  zu  den  Grenzen,  die  die  Nothwendigkeit  des  Zusammenlebens
  verschiedener  Bekenntnisse  in  demselben  staatlichen
Organismus  den  Ansprüchen  eines  jeden  Sonderglaubens  zieht.
Die  therapeutische  Behandlung  der  katholischen  Kirche  in  einem
weltlichen  Staate  ist  aber  dadurch  erschwert,  daß  die  katholische
Geistlichkeit,  wenn  sie  ihren  theoretischen  Beruf  voll  erfüllen  will,
über  das  kirchliche  Gebiet  hinaus  den  Anspruch  auf  Betheiligung
an  weltlicher  Herrschaft  zu  erheben  hat,  unter  kirchlichen  Formen
eine  politische  Institution  ist  und  auf  ihre  Mitarbeiter  die  eigne
Ueberzeugung  überträgt,  daß  ihre  Freiheit  in  ihrer  Herrschaft
besteht,  und  daß  die  Kirche  überall,  wo  sie  nicht  herrscht,  berechtigt
ist,  über  Diocletianische  Verfolgung  zu  klagen.

In  diesem  Sinne  hatte  ich  einige  Auseinandersetzungen  mit
Herrn  von  Ketteler  bezüglich  seines  genauer  accentuirten  Anspruchs
auf  ein  verfassungsmäßiges  Recht  seiner  Kirche,  das  heißt  der  Geistlichkeit,
  auf  Verfügung  über  den  weltlichen  Arm.  Er  verwandte
in  seinen  politischen  Argumenten  auch  das  mehr  ad  hominem