Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse

134 _ 5. Anhang. 
Sie fanıı die Staat3aungehörigleit nach Aufhebung der Che wieder- 
erwerben, wenn Sie in den Berband einer ungarifchen Gemeinde aufge- 
nommen wird oder die Aufnahme zugejichert erhält. (Gefeg dom 20. Des 
zember 1879, S$ 34, 37, 41 
Nußland. 
Eine Ruffin verliert ihre Eigenfhhaft als ujftjche Untertanin durch 
Eheichliefung mit einem Ausländer. 
Rah Auflöjung der Ehe Tann fie in den euffifchen Untertanenver- 
band zurüdtreten, wenn fie ihren Wohnfis in Rußland nimmt (Gefeg- 
bud) des Ruffischen Reichs, Artifel 853.) 
Schmeiz. 
Cine Schweizerbürgerin verliert ihr Bürgerreddt durdy Ehejchließung 
mit einem Ausländer, wenn fie die Staatsangehörigfeit de3 Mannes 
erwirbt. 
Sie faun innerhalb 10 Jahren nad) Auflöfung der Ehe durd) Ber- 
fügung des Bundesrat3 auf Antrag mieder eingebürgert werden, jo- 
fern jie ihren Wohnfib in der Schweiz hat. (Gejeb vom 25. Juni 1905, 
Wrtilel 10b.) 
Spanien. 
Eine Spanierin verliert ihre Staatsangehörigkeit durch Ehejcjlie- 
Bung mit einem Ausländer. 
Sie fann nad Auflöfung der Ehe die jpanilche Staat3angehörigfeit 
wieder erwerben, wenn jie nah Spanien zurüdfehrt, vor Dem Standes- 
beamten ihre3 jpanifchen Wohnfie3 eine entjprechende Erflärung ab- 
gibt und auf den Schub de3 ausländifchhen Staates verzichtet. (Bürger- 
liches Gejeßbudh vom 1888, Artikel 21, 22.) 
Bereintigte Stanten von Amerifa. 
Eine Bürgerin der Bereinigten Staaten verliert ihr Bürgerrecht 
durch Ehejchließung mit einem Ausländer (Getwohnheit3redht). 
IV. Die anf die Stanisangebörigleit bezüglichen Beflimmungen 
des Berfailler Dilietes. Nebft Ausführungsverträgen und 
beutidden Ansführsngsperfchriften. 
A. Der „Friedensvertrag von Berfailles“ 
vom 28. Zuni 1919 (RGBT. 1919 Nr. 140 ©. 687—1349) ijt in Kraft 
getreten am 10. S$anuat 1920 (Befanntmadung vom 11. Januar 1920, 
REB. 1920 ©. 31).*) 
  
*, fiber die Staatsangehörigfeit der ehemaligen Angehörigen der 
öfterreihifh-ungarifhen Monardhie ift zu vergleichen der Bertrag bon 
St. Germain vom 2. September 1919, abgedrudt im Sanntägefehtert 
tür die Republit Ofterreih, 90. Stüd vom 21. Yuli 1920, S. WS Fl.
	        
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