Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse

Vorwort zur eriten Auflage. 
Durch meine berufliche Stellung war ich in befonderem Maße 
mit dem Vollzuge des Nteichögefeges über die Erwerbung und den 
Berlujt der Bundes- und Staatsangehörigkeit befaßt. Dieje Tätigkeit 
veranlaßte mich zu dem Berfuche, für den Schmeiger’schen Verlag 
eine Handausgabe des neuen Reichs: und Staatdangehörigfeits- 
gejege® zu bearbeiten, um den mit dem Vollzuge de3 Gefebes 
befaßten gemeindlihen und ftaatlichen bayerischen Behörden ein 
rafches Einarbeiten in diejes Gefeg zu ermöglichen. 
Die Handausgabe berüdfichtigt neben den allgemeinen rechtlichen 
Grundlagen augsfchließlich die bayerifchen Berhältnilfe; ich Habe 
mich aber bejtrebt, diefe möglichit erfchäpfend unter Verwertung 
der bisherigen Prari3 und NRechtiprehung zu bieten. 
Möge das Büchlein allen, die e3 benüßen, ein ftet3 bereiter 
Helfer fein, der Zweifel löft und einen rafchen und ficheren Vollzug 
des Gejete3 ermöglicht. 
Münden, im April 1914. 
Woeber. 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Ein großer Teil der eriten Auflage war vergriffen, al3 in 
Bayern mit der Aufhebung des Heimatgejeges eine Neufallung der 
Bollzugsvorfchriften zum Reich! und Gtaatdangehörigfeitsgejeße 
notwendig wurde. Diefe erfolgte durch die Minifterialbelannt- 
madung vom 3. März 1916 (MABL 1916 ©. 21F}.). 
Um das Büchlein fofort wieder in völlig braudybarem Zuftande 
zu erhalten, entfchloß fich der Verlag zu einer Neuauflage, die vom 
Berfaffer zur Ergänzung und Vertiefung zahlreicher Anmerkungen 
benüßt wurde. 
Möge da3 Wertchen auch in der ergänzten zweiten Auflage 
die gleiche freundliche Aufnahme finden wie bei der eriten. 
Münden, im Öftober 1916. 
Woeber.
	        
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