Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse

IV Bormort. 
Borwort zur dritten Auflage. 
Nachdem die 2. Auflage von Woebers Neichd- und Staat?- 
angehörigleitögefeß vergriffen war und eine neue Auflage notwendig 
wurde, haben Berfafjer und Verlag die Herjtelung der 3. Auflage 
dem Unterzeichneten übertragen. 
Bei der Bearbeitung ber dritten Auflage waren vor allem Die 
einfchneidenden Veränderungen zu berüdficgtigen, die die ftaatliche 
Umtwälzung und das Diktat voh Verfailleg auf dem gejamten Gebiete 
des öffentlichen Recht? mit fild gebracht und die auch den fachlichen 
und räumlichen Geltungsbereich des Reich! und Staatsangehörig- 
feitsgefeßes erheblich eingefchräntt haben: feindlicher Zwang hat 
Millionen Deutfche vom Reiche abgetrennt und das ftaatsrechtliche 
Band der Reichd- und Stantsangehörigleit, dad fie mit dem Reiche 
verfnüpfte, gewaltjant zesfchnitten; der enge Zufammenhang zwijchen 
der Staatsangehörigkeit und der Erfüllung der Wehrpflicht, der 
einer der Hauptgrundfäge ded3 RStG. war, ift gelöft. Innerhalb 
ded Deutjchen Reiche Haben die thüringijchen SKleinftaaten ihr 
Sonderdafein aufgegeben. — Auch die bayer. VBollzugsbefanntmacdhung 
ift jeit 1918 mehrmald geändert worden; die legterjchienene Min.- 
Bei. vom 7. Februar 1922 fonnte.noch verwertet werden. Mehrere 
andere wichtige Minifterialbefanntmachungen aus den legten Jahren 
mußten im Wortlaut abgedrudt werden. Cinen beträchtlichen — 
leider jehr unerfreulicden — Zuwachs Hat die 3. Auflage endlich 
dadurch erfahren, daß die auf die Staat3angehörigfeit hezüglichen 
Beflimmungen des Berfailler Diltates nebft Optiongverträgen und 
Optionsvorjchriften in den Anhang aufgenommen murben. 
Diejenigen Beitimmungen des Gejebes, die derzeit gegenftands- 
[03 find, find in liegender lateinischer Schrift gedrudt. 
Münden im Februar 1922. 
Silcher.
	        
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