IV Bormort.
Borwort zur dritten Auflage.
Nachdem die 2. Auflage von Woebers Neichd- und Staat?-
angehörigleitögefeß vergriffen war und eine neue Auflage notwendig
wurde, haben Berfafjer und Verlag die Herjtelung der 3. Auflage
dem Unterzeichneten übertragen.
Bei der Bearbeitung ber dritten Auflage waren vor allem Die
einfchneidenden Veränderungen zu berüdficgtigen, die die ftaatliche
Umtwälzung und das Diktat voh Verfailleg auf dem gejamten Gebiete
des öffentlichen Recht? mit fild gebracht und die auch den fachlichen
und räumlichen Geltungsbereich des Reich! und Staatsangehörig-
feitsgefeßes erheblich eingefchräntt haben: feindlicher Zwang hat
Millionen Deutfche vom Reiche abgetrennt und das ftaatsrechtliche
Band der Reichd- und Stantsangehörigleit, dad fie mit dem Reiche
verfnüpfte, gewaltjant zesfchnitten; der enge Zufammenhang zwijchen
der Staatsangehörigkeit und der Erfüllung der Wehrpflicht, der
einer der Hauptgrundfäge ded3 RStG. war, ift gelöft. Innerhalb
ded Deutjchen Reiche Haben die thüringijchen SKleinftaaten ihr
Sonderdafein aufgegeben. — Auch die bayer. VBollzugsbefanntmacdhung
ift jeit 1918 mehrmald geändert worden; die legterjchienene Min.-
Bei. vom 7. Februar 1922 fonnte.noch verwertet werden. Mehrere
andere wichtige Minifterialbefanntmachungen aus den legten Jahren
mußten im Wortlaut abgedrudt werden. Cinen beträchtlichen —
leider jehr unerfreulicden — Zuwachs Hat die 3. Auflage endlich
dadurch erfahren, daß die auf die Staat3angehörigfeit hezüglichen
Beflimmungen des Berfailler Diltates nebft Optiongverträgen und
Optionsvorjchriften in den Anhang aufgenommen murben.
Diejenigen Beitimmungen des Gejebes, die derzeit gegenftands-
[03 find, find in liegender lateinischer Schrift gedrudt.
Münden im Februar 1922.
Silcher.