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33, Mai.
1246. Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen, vom Volkswitz
„der Pfaffenkönig“ genannt, wird durch eine kleine Zahl
deutscher, vorzugsweise geistlicher Fürsten und Herren, welche
der Papst Innocenz IV. durch grosse Geldsummen für
seine Zwecke gegen den Kaiser Friedrich II. gewonnen hatte,
zu Veitshöchheim bei Würzburg zum Gegenkönig Konrads IV.,
des Kaisers Sohn, gewählt.
Fünfzehntausend Mark Silbers und die Zusicherung be-
waffneter Unterstützung durch französische Hülfstruppen ver-
führten den Thüringer Landgrafen, diesen Heinrich Raspe, dass er sich
vom Papste zum Gegenkönig im deutschen Reich aufstellen liess!
1324. Kaiser Ludwig der Bayer erlässt, vom Papst Johann
AXII. in Bann gethan, von Frankfurt a. M. aus einen Protest
wider alle päpstlichen Anmassungen“, in welchem er
den Nachweis der Sünden dieses Papstes zu führen sucht,
welcher „nur auf Deutschlands Zerrüttung und Ver-
derbenausgehe und ein Wüterich sei“. Schliesslich berief
sich der Kaiser noch auf eine allgemeine Kirchenversammlung,
vor welcher er beweisen werde, „dass Papst Johann XÄXlI.
ein Irrgläubiger sei“.
1346. Der Gegen-Kaiser LudwigsIV.(derBayer), KarlvonLuxem-
burg, schliesst mit dem Papst Clemens VI. einen schimpf-
lichen Vertrag ab, um dessen Unterstützung zu erkaufen.
Diese „Schmachurkunde“ bestimmt: „in allen und jedeu Strei-
tigkeiten, politischen Fragen und Klagen, welche zwischen den
deutschep Kaisern und dem Reich einerseits und dem
Könige Philipp von Frankreich, seinen Vorfahrern und Nach-
folgern andrerseits in allen Geschäften, Sachen, Rechten und Gerichts-
barkeiten aller und jeder Art, aus welcher Ursache sie bis daher
stammen oder künftig entstehen könnten, sich zu unterwerfen,
platterdings und in aller Weise, dem Willen der Anordnung und
der Verfügung seines Herrn des Papstes, und dessen Nach-
folger auf dessen päpstlichem Stuhle.“
1541. Die Regensburger Verhandlungen wegen Aus-
gleichung des Kirchenstreits werden mit der Erklärung
aufgehoben, dass ausser den verglichenen vier Sätzen eine
weitere Vereinigung nicht möglich sei.
Diese vier wesentlichsten Glaubenssätze betreffen: die Folgen des
Siindenfalles, den freien Willen, die Erbsünde, und die Rechtfertigung,
welche im Wesen ganz nach der lutherischen Vorstellung angenommen