Full text : Sächsische Bürgerkunde.

Einleitung.

Der  Staat.

Die  Familie  bildet  die  Grundlage  eines  jeden  Staates;
sie  ist  die  engste  und  ursprünglichste  Vereinigung  mehrerer
  Menschen.  Die  durch  Verwandtschaft  verbundenen
Familien  bilden  die  Geschlechter  (Stämme).  Geschlechter
  von  gleicher  Abstammung,  Sprache  und  Sitte  bilden
ein  Volk.  Ist  das  Volk  sesshaft  geworden,  schließt  es
sich  zur  Abwehr  äußerer  Feinde  und  zur  Aufrechterhal-=tung
  der  Ordnung  im  Innern  zu  einer  engeren  Gemeinschaft
  zusammen,  werden  hierzu  auch  Vorschriften  aufgestellt,
  die  dieses  Zusammenleben  der  einzelnen  Volksgenossen
  bindend  regeln  (Gesetze),  so  entsteht  der  Staat.

Aufgabe  des  Staates  ist  es  nicht  nur,  die  Bechtsordnung
  aufrechtzuerhalten,  sondern  auch  das  Wohl  des
einzelnen  zu  fördern,  und  zwar  auf  sittlichem,  geistigem,
leiblichem  und  wirtschaftlichem  Gebiete.  Demgemäß  unterstützt
  er  die  kirchlichen  Gemeinschaften,  fördert  Kunst  und
Wissenschaft,  unterhält  Schulen,  sorgt  für  gesundheitlichen
Fortschritt  durch  Bau  von  Krankenhäusern,  Ausbildung
von  Ärzten,  regelt  und  schützt  den  Nahrungsmittelverkehr,
  überwacht  das  Bauwesen,  fördert  Land-  und  Forstwirtschaft,
  Bergbau,  Handel  und  Gewerbe,  hilft  den  wirtschaftlich
  Schwachen,  unterstützt  die  Armen,  regelt  den
Geldverkehr,  Recht-  und  Gerichtswesen,  fördert  den  Verkehr
  zu  Lande  und  zu  Wasser  (Eisenbahnen,  Schifffahrt)
und  schützt  die  Staatsangehörigen  durch  Heer  und  Flotte.

Diesen  Vorteilen  und  Rechten,  die  der  Staat  bietet,
stehen  die  Pflichten  des  Staatsbürgers  gegenüber:  Gehorsam
  gegen  die  Gesetze;  Hingabe  an  das  Vaterland