Einleitung.
Der Staat.
Die Familie bildet die Grundlage eines jeden Staates;
sie ist die engste und ursprünglichste Vereinigung mehrerer
Menschen. Die durch Verwandtschaft verbundenen
Familien bilden die Geschlechter (Stämme). Geschlechter
von gleicher Abstammung, Sprache und Sitte bilden
ein Volk. Ist das Volk sesshaft geworden, schließt es
sich zur Abwehr äußerer Feinde und zur Aufrechterhal-=tung
der Ordnung im Innern zu einer engeren Gemeinschaft
zusammen, werden hierzu auch Vorschriften aufgestellt,
die dieses Zusammenleben der einzelnen Volksgenossen
bindend regeln (Gesetze), so entsteht der Staat.
Aufgabe des Staates ist es nicht nur, die Bechtsordnung
aufrechtzuerhalten, sondern auch das Wohl des
einzelnen zu fördern, und zwar auf sittlichem, geistigem,
leiblichem und wirtschaftlichem Gebiete. Demgemäß unterstützt
er die kirchlichen Gemeinschaften, fördert Kunst und
Wissenschaft, unterhält Schulen, sorgt für gesundheitlichen
Fortschritt durch Bau von Krankenhäusern, Ausbildung
von Ärzten, regelt und schützt den Nahrungsmittelverkehr,
überwacht das Bauwesen, fördert Land- und Forstwirtschaft,
Bergbau, Handel und Gewerbe, hilft den wirtschaftlich
Schwachen, unterstützt die Armen, regelt den
Geldverkehr, Recht- und Gerichtswesen, fördert den Verkehr
zu Lande und zu Wasser (Eisenbahnen, Schifffahrt)
und schützt die Staatsangehörigen durch Heer und Flotte.
Diesen Vorteilen und Rechten, die der Staat bietet,
stehen die Pflichten des Staatsbürgers gegenüber: Gehorsam
gegen die Gesetze; Hingabe an das Vaterland