120 Zweites Kapitel
Die Unterbringung der anzuwerbenden Belgier sollte ferner nicht
mehr von der Zustimmung des Kriegsausschusses der deutschen In-
dustrie abhängig gemacht werden, sondern hierfür die Genehmigung des
zuständigen stellvertretenden Generalkommandos und Regierungspräsi-
denten genügen.
Das Kriegsministerium stimmte einer vermehrten Beschäftigung
belgischer Werke zu, die zu einer Entlastung der deutschen Kriegsindustrie
führte.
In gleichem Sinne wurde an das General-Gouvernement Polen
herangetreten. Die Anwerbung erfolgte ausschließllich durch die deutsche
Arbeiterzentrale und durch die beim Polizeipräsidium in Lodz und
Warschau eingerichteten Arbeltsämter. So wurden im Jahre lols
von der Arbeiterzentrale rund 30 ooo landwirtschaftliche und 12 o00
industrielle Arbeiter über die Grenze gebracht. Lodz vermittelte 19000,
davon 2000 landwirtschaftliche, Warschau seit 1. September 7000.
Rechnet man die durch freie Werbung erlangten Kräfte hinzu, so
beträgt die Gesamtzahl rund 75000.
Einer Anwerbung in den von Osterreich-Ungarn besetzten russisch-
polnischen Gebieten stand das Auswanderungsverbot der öst.-ung. Ver-
waltung entgegen. Der öst.-ung. Arbeitsmarkt bot wenig, dagegen
gelang es, zu erreichen, daß bei Einstellungsanträgen Osterreich-
Ungarns für in Deutschland beschäftigte Facharbeiter die stellver-
tretenden Generalkommandos nach Prüfung der Sachlage und unter
Benachrichtigung der Firma die provisorische Belassung des Arbeiters
an seiner Arbeitsstelle verfügen konnten. Nachricht von dem Verfügten
war gleichzeitig dem öst.-ung. Konsulat unter Beifügung eines Frage-
bogens zu geben, und der Antrag selbst dem k. k. Kriegeministerium
Wien zu üÜbersenden, das die endgültige Entscheidung zu treffen hatte.
Auch in der Türkei wurde versucht, Arbeitslose zu bekommen,
besonders aber die der Türkei überlassenen deutschen Facharbeiter und
Techniker wieder freizumachen.
Für das neutrale Ausland wurde der deutschen Arbeiterzentrale
das Monopol der Vermittelung übertragen.
Gegen Abwanderung deutscher, auch nicht wehrpflichtiger Reichs-
angehöriger ins Ausland wurden strenge Sicherheitsvorkehrungen ge-
troffen.