Anlage 5 243
baues durch Angliederung örtlicher gleichfalls privater Industriebüros
an die Zivilkommissare. — In der ZJurückstellung des für das Indu-
striebüro unentbehrlichen Personals wird das Kriegsministerium, soweit
militärisch irgend möglich, entgegenkommen.
Ülber die Unterbringung der anzuwerbenden Belgier in deutschen
Betrieben war man einig dahin, daß sie nicht mehr abhängig gemacht
werden dürfte von einer Zustimmung des Kriegsausschusses der deut-
schen Industrie, daß dafür vielmehr außer der obenerwähnten Mittei-
lung der öffentlichen Arbeitsnachweise die allgemein vorgeschriebene
Genehmigung des zuständigen stello. Generalkommandos und Regie=
rungspräsidenten genüge.
Da es dem Kriegsministerium nicht auf die Gewinnung einer be-
stimmten Anzahl von belgischen Arbeitern für deutsche Betriebe an-
kommt, sondern auf die Erreichung einer gewissen Leistung belgischer
Arbeiter für die deutsche Kriegswirtschaft, ist das Kriegeministerium
grundsätzlich mit einer vermehrten Beschäftigung belgischer Werke ein-
verstanden, die zu einer Entlastung der deutschen Kriegeindustrie führt.
Grenzen dürften dieser Heranziehung belgischer Firmen hauptsächlich
durch Transportmöglichkeiten und Rohstoffmangel gesetzt sein.
In der Frage des Bergbaues legten die Vertreter des Ministeriums
für Handel und Gewerbe eingehend dar, daß die deutschen Gesamt-
interessen dafür sprächen, die biöher für Ausfuhrzwecke erfolgte bel-
gische Kohlenförderung in Höhe von etwa 4 Millionen Tonnen jährlich
einzustellen oder doch stark einzuschränken und auf die deutschen Zechen
zu übertragen, denen dann auch die dadurch freiwerdenden rund 20 000
bis 25 000 belg. Bergleute zuwachsen könnten. Die Vertreter des
Generalgouvernements sagten Erwägung dieses Vorschlages zu.
Zusammenfassend waren sämtliche Anwesenden der übereinstim-
menden Meinung, daß das deutsche Reich zurzeit nur an solchen Ar-
beitern der belgischen Industrie ein Interesse haben könne, die für die
Kriegführung unentbehrlich seien und von der deutschen Industrie ohne
Heranziehung Kriegsverwendungsfähiger nicht ausgeführt werden könn-
ten. Der Forderung des Kriegsministeriums, alle anderen belgischen
Betriebe allmählich zum Erliegen zu bringen, um durch die entstehende
Arbeitslosigkeit die Bedingungen einer Abwanderung von Belgiern in
die deutsche Industrie zu verbessern, erklärten die Vertreter des General=
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