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Anhang
Vorweg sei bemerkt, daß die rund 1 680 ooo nicht eingezogener
Wehrpflichtiger — ohne dabei der aus häuslichen Gründen
zurückgestellten und eines Teiles der zurückgestellten Beamten
zu gedenken — an Stellen beschäftigt sind, die für die Kriegs-
bedarfs-Herstellung eine besondere Wichtigkeit in Anspruch neh-
men dürfen. A. 2. kann daher der Kriegsindustrie nicht einfach
einen Verzicht auf diese Kräfte zumuten, wenn nicht für an-
gemessenen Ersatz Sorge getragen ist. Diese Verantwortung
könnte — nicht etwa im wirtschaftlichen Privat-Interesse der
Industrie, sondern aus vaterländischer Besorgnis — von A. 2.
um so weniger übernommen werden, als am 15. Februar 1915
der Kriegsindustrie insgesamt — einschließlich der damals „d. u.“,
inzwischen aber kriegsbrauchbar gewordenen 470 Ooo Mann —
rund 3500 Ooo Mann zur Verfügung standen, während —
hauptsächlich durch die gemeinschaftlichen Bemühungen von A.
2. (8) und der stellvertr. Generalkommandos — diese Zahl
allmählich um rund 1 850 Ooo Mann verringert worden (II)
also auf 1650 Ooo zusammengeschmolzen ist. Wenn jetzt von
den 1 650 000 Mann niemand mehr eingezogen zu werden
brauchte, dann wären auch keine neuen Zurückstellungen nötig.
Mit anderen Worten: die Zahl der künftigen Zurückstellungen
wird sich nach der Zahl der Einziehungen richten. Wenn also
3. B. 200 000 Leute eingezogen werden, dann wird zunächst eine
Produktions-Verringerung eintreten, und dann werden innerhalb
kurzer Zeit 200 coo Soldaten dem Heere wieder entzogen wer-
den müssen, deren Einziehung, Teilausbildung oder Ausbildung
zwecklos war.
Ich komme nun zu dem Arbeiter-Ersatz für die Kriegsindustrie.
Im Interesse der Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Kriego-
industrie sind von der Abteilung im Verlaufe der seit 12 Monaten
durchgeführten Arbeit folgende Mittel angewendet worden:
1. A. 2. (8) hat auf die Beschäftigung aller im deutschen Reiche
vorhandenen Arbeitslosen hingewirkt. Um sicher zu gehen, daß
dabei kein wirklich Arbeitsfähiger und Arbeitswilliger ungenutzt
bleibe, ist den stellvertretenden Generalkommandos der Weg zu
engster Zusammenarbeit mit sämtlichen Arbeitsnachweisen an
die Hand gegeben und bestimmt worden, daß künftig kein Zu-