Ankage 6 251
rückstellungs-Gesuch für einen Wehrpflichtigen genehmigt wer-
den darf, ehe nicht der örtlich zuständige öffentliche Arbeits-
nachweis bescheinigt hat, daß es militärfreie Arbeitskräfte für
die in Betracht kommende Arbeit nicht gibt.
Nachdem dieses Verfahren allenthalben streng durchgeführt
ist, muß man annehmen, daß das auf diese Weise Erreichbare
erreicht ist, und daß auf Anwendung dieses Mittels keine gar
zu große Hoffnung mehr gesetzt werden kann. Zuflüsse an Ar-
beitslosen könnten nur durch eine Wiederholung des Mittels
herbeigeführt werden, das im Sommer la#s den Arbeitsmarkt
in gewissem Umfange beeinflust hat: Durch Stillegung be-
stimmter Gewerbezweige, wie es mit einem großen Teil der
Textilindustrie geschehen ist. Hierfür war aber lediglich die
Rohstoff-Frage maßgeblich, und es wire schwierig, eine In-
dustrie zu nennen, bei der es gegenwärtig aus gleichem Grunde
nötig und möglich werden könnte, und die einen für die Kriegs-
industrie brauchbaren Uberschuß von Arbeitern abzugeben hätte.
. A. 2. hat von jeher in besonderem Maße auf Beschäftigung von
Frauen in der Kriegsindustrie hingewirkt und damit Ergebnisse
erzielt, die alle Erfahrungen und Erwartungen weit hinter sich
gelassen haben.
A. 2. ist auch weiterhin bemüht, diese Art der Arbeiter-Be-
schaffung zu fördern und ist mit allen daran beteiligten und sach-
verständigen Stellen (Handelsministerium, Gewerkschaften,
Industrie-Verbänden) in Verbindung getreten. Als übereinstim-
mendes Ergebnis dieser Besprechungen muß festgestellt werden,
daß die Bemühungen auf diesem Gebiete noch zweifellos einen
nicht unbeträchtlichen Erfolg haben werden, da die Industrie
noch keineswegs an allen Stellen mit gleichem Ernst und mit
gleicher Vollständigkeit die Anstellung von weiblichen Arbeits-
kräften durchgeführt hat.
A. 2. gedenkt nicht dabei stehenzubleiben, auf die Möglich-
keit der Frauenheranziehung nur hinzuweisen, sondern bringt
auch den Bestrebungen der Industrie jede mögliche Förderung
entgegen, eine Anlernung von Frauen und eine Ordnung ihrer
Arbeitsbedingungen, insbesondere ihrer Arbeitszeit durchzufüh-