50 Zweites Kapitel
Die 18 beim Ausbruch des Krieges vorhandenen Flak waren ein-
zelnen Armeekorps (Grenzkorps) zugeteilt. Das nächste Ziel der O. H. L.,
jeder Infanterie-Division sobald als möglich einen Zug pferdebespann-
ter Flak zuzuteilen, wurde im Juli lo#s erreicht, die gleichzeitig ver-
langte Zuteilung von 2 Kraftwagengeschützen zu jedem Armeekorps erst
im Laufe des Jahres 1916. Die Verhältnisse zwangen jedoch, bald
von dieser planmäßigen Zuteilung abzuweichen und die Verbände nach
Bedarf Oivisionen oder Korps je nach Flugtätigkeit der betreffenden
Front zuzuweisen.
Im Frühjahr ta#s ergab sich die Notwendigkeit, Maßnahmen für
eine einheitliche Verwendung, Überwachung der Gefechtstätigkeit und
Leitung der Ausbildung der Flakverbände zu treffen, um bei der ge-
ringen Zahl der Abwehrmittel, der unvollständigen Ausbildung der
Truppe, der geringen Erfahrung der Führer und der Eigenart der Ge-
fechtstätigkeit und der Waffe den Luftschutz an der Front möglichst
wirksam gestalten zu können. Das K.M. schuf zu diesem Zwecke im
Juni lols die Stelle eines Inspekteurs der B.A. K. (später „der Flak“)
im Operationsgebiet, der dem Chef des Generalstabes des Feldheeres
unterstellt wurde; gleichzeitig wurde jeder Armee ein Stabsoffizier der
B. A.K. (später „der Flak“) zugeteilt. Die Flakverbände blieben den
Korps und Divisionen unterstellt. Die einheitliche Regelung und Be-
arbeitung der Bewaffnung und Ausrüstung blieben beim K. M. und
der ihm unterstellten Artillerie-Prüfungskommission.
Im April 1916 wurde die Unterstellung der Flakverbände neu ge-
regelt. Die pferdebespannten Flak blieben in der Unterstellung unter
die Divisionen unter Angliederung an Feldartillerie-Regimenter, alle
übrigen Flakverbände wurden Armee-Truppen.
Durch A.K.O. vom 8. 10. 1916 erfolgte auf Antrag der O. H..
die unter den bestehenden Verhältnissen zweifellos zweckmäßige, für
die weitere Entwickelung aber nicht unbedenkliche, völlige Abtrennung
der Flakverbände von der Artillerie und den Divisionen und ihre Ver-
einigung mit den Fliegern in einer Dienststelle. „Der einheitliche Aus-
bau, die Bereitstellung und der Einsatz der gesamten Luftkampf= und
Luftabwehrmittel“ wurde durch diese A.K.O. dem Kommandierenden
General der Luftstreitkräfte übertragen. Der Inspekteur der Flak im
Operationsgebiet trat in seinen Stab über, im Januar 1917 wur-
den alle Flugabwehrverbände Armeetruppen und an Stelle der Stabs-