Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

50 Zweites Kapitel 
Die 18 beim Ausbruch des Krieges vorhandenen Flak waren ein- 
zelnen Armeekorps (Grenzkorps) zugeteilt. Das nächste Ziel der O. H. L., 
jeder Infanterie-Division sobald als möglich einen Zug pferdebespann- 
ter Flak zuzuteilen, wurde im Juli lo#s erreicht, die gleichzeitig ver- 
langte Zuteilung von 2 Kraftwagengeschützen zu jedem Armeekorps erst 
im Laufe des Jahres 1916. Die Verhältnisse zwangen jedoch, bald 
von dieser planmäßigen Zuteilung abzuweichen und die Verbände nach 
Bedarf Oivisionen oder Korps je nach Flugtätigkeit der betreffenden 
Front zuzuweisen. 
Im Frühjahr ta#s ergab sich die Notwendigkeit, Maßnahmen für 
eine einheitliche Verwendung, Überwachung der Gefechtstätigkeit und 
Leitung der Ausbildung der Flakverbände zu treffen, um bei der ge- 
ringen Zahl der Abwehrmittel, der unvollständigen Ausbildung der 
Truppe, der geringen Erfahrung der Führer und der Eigenart der Ge- 
fechtstätigkeit und der Waffe den Luftschutz an der Front möglichst 
wirksam gestalten zu können. Das K.M. schuf zu diesem Zwecke im 
Juni lols die Stelle eines Inspekteurs der B.A. K. (später „der Flak“) 
im Operationsgebiet, der dem Chef des Generalstabes des Feldheeres 
unterstellt wurde; gleichzeitig wurde jeder Armee ein Stabsoffizier der 
B. A.K. (später „der Flak“) zugeteilt. Die Flakverbände blieben den 
Korps und Divisionen unterstellt. Die einheitliche Regelung und Be- 
arbeitung der Bewaffnung und Ausrüstung blieben beim K. M. und 
der ihm unterstellten Artillerie-Prüfungskommission. 
Im April 1916 wurde die Unterstellung der Flakverbände neu ge- 
regelt. Die pferdebespannten Flak blieben in der Unterstellung unter 
die Divisionen unter Angliederung an Feldartillerie-Regimenter, alle 
übrigen Flakverbände wurden Armee-Truppen. 
Durch A.K.O. vom 8. 10. 1916 erfolgte auf Antrag der O. H.. 
die unter den bestehenden Verhältnissen zweifellos zweckmäßige, für 
die weitere Entwickelung aber nicht unbedenkliche, völlige Abtrennung 
der Flakverbände von der Artillerie und den Divisionen und ihre Ver- 
einigung mit den Fliegern in einer Dienststelle. „Der einheitliche Aus- 
bau, die Bereitstellung und der Einsatz der gesamten Luftkampf= und 
Luftabwehrmittel“ wurde durch diese A.K.O. dem Kommandierenden 
General der Luftstreitkräfte übertragen. Der Inspekteur der Flak im 
Operationsgebiet trat in seinen Stab über, im Januar 1917 wur- 
den alle Flugabwehrverbände Armeetruppen und an Stelle der Stabs-
	        
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