Die Flugabwehr 55
verfügbaren Mitteln schon im Frieden vorbereitet. Sobald wie möglich
wurden für diese Orte Flugabwehrkanonen als Ersatz der zunächst ver-
wendeten lI.F. H. oder F.K. und M. G. den stellvertretenden General-
kommandos usw. überwiesen.!) Anfang lo#15 waren schon etwa 60
Flugabwehrkanonen in der Heimat eingesetzt.
Bis zum Frühjahr 1916 gelang es, die Zahl der Abwehrgeschütze
im Heimatgebiet auf 362 zu erhöhen und damit 84 Anlagen und Orte
zu sichern. Die Abwehrmittel, zu denen Fliegerverbände in Trier, Saar-
brücken, Mannheim und Freiburg traten, die einfallende Luftfahrzeuge
im Luftkampf zurückschlagen sollten, wurden so verteilt, daß in den be-
sonders wichtigen und bedrohten Gebieten: rheinisch-westfälisches In-
dustriegebiet, Köln, Mainz, Frankfurt af Main, Saargebiet, Mann-
heim-Ludwigshafen, Rottweil-Oberndorf-Friedrichshafen ein zusammen-
hängender Luftschutz hergestellt wurde.
Um das Zusammenwirken der Abwehrmittel und ihre zweckmäßigste
Ausnützung weiter zu gewährleisten, schuf das K.M. eine einheitliche
Organisation des Luftschutzes und richtete im Westen Deutschlands
einen Beobachtungs= und Meldedienst ein.
Im Juli l9#15 wurde hierfür die Stelle des Inspekteurs der
B.A. K. im Heimatgebiet geschaffen, der — dem K.M. unterstellt — die
Aufgabe hatte, für die einheitliche Verwendung und Ausbildung der
Abwehrtruppen in der Heimat zu sorgen und die Erfahrungen des Feld-
heeres in der Bekämpfung der Luftfahrzeuge für die Abwehr in der
Heimat zu verwerten. Für die stellv. Generalkommandos, die zunächst
für den örtlichen Schutz im einzelnen verantwortlich blieben, war der
Inspekteur in allen Luftschutzfragen beratende Stelle. Um eine engere
Verbindung zwischen dem Inspekteur und den stellv. Generalkom=
mandos herzustellen, wurden diesen besondere Organe für die Bear-
beitung aller Luftschutzangelegenheiten in den Stabsoffizieren der B. A. K.
zugeteilt (1. 2. 16); gleichzeitig wurden an allen Orten, an denen
mehrere Einheiten eingesetzt waren, B.A. K.-Gruppen (Feuerleitungs-
stellen) eingerichtet. Weiter traf das K. M. Anordnungen und Maß-
nahmen zur rechtzeitigen Benachrichtigung aller Abwehrformationen
und bedrohten Orte durch Errichtung eines Flugmeldedienstes.
Durch Beobachtungsposten und ein einheitliches Meldesystem wurden
1) Der 1. Angriff erfolgte am 22. 9. 14 auf Düsseldorf, am 8. 10. 14 folgte der
2. Angriff auf Köln und Düsseldorf, wobei 2 9 in der Halle verbrannte.