122 Achtes Kapitel
Als mit dem Stellungekrieg ruhigere Verhältnisse eintraten, wurden
die beschaffenden Stellen angewiesen, Aufträge nur an Selbsthersteller
zu vergeben und hierbei das kleine Handwerk heranzuziehen, sich der
Vermittelung der Gewerbeinspektionen und der berufenen Vertretungen
der Handels= und Handwerkskammern zu bedienen und der Preisprü-
fung eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Gegen unlautere Machen-
schaften wurde mehrfach strafrechtlich eingeschritten. Sehr zahlreich
sind die Fälle, in denen Zwischenhändler und unlautere Elemente von
sämtlichen Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen wurden. In minder
schweren Fällen fanden Verwarnungen statt. Die Beteiligung von
Sachverständigen in größerem Maße bei Vergebung von Lieferungen
hatte Erfolg.
Die vielfachen Einzelanordnungen fanden schließlich in den „Be-
schaffungsgrundsätzen im Kriege“ ihren Niederschlag. Hiernach sollten
möglichst weite Kreise der Privatindustrie herangezogen werden. Die
Vergebung von Aufträgen an Agenten, Vermittler oder Zwischenhänd-
ler wurde verboten. Die Firma, die den Auftrag erhielt, hatte zu er-
klären, daß sie keinerlei Provision dafür an Vermittler usw. zu be-
zahlen habe. Die Notwendigkeit für die Hauptlieferer, handelsübliche
Teile oder solche, die in der Hausindustrie gefertigt wurden, durch Ver-
mittelung beruflicher Agenten und Händler zu beziehen, wurde hierdurch
nicht berührt. Die Tätigkeit derjenigen Agenten, die schon im Frieden
beruflich die Vertretung für große Firmen übernommen hatten, sollte
und konnte nicht unterbunden werden. Als dringend notwendig erwies
sich die Anordnung, daß die Vergebung von Aufträgen gleichartigen
Materials nur von einer Stelle zu erfolgen habe. Das im Anfang des
Krieges durch die besonderen Umstände gebotene Beschaffungsverfahren
hatte teilweise zu gegenseitiger Konkurrenz und Preistreiberei geführt.
Außerdem hatte es eine erhebliche Erschwerung in dem Verkehr zwi-
schen Unternehmer und Beschaffungsstelle verursacht.
Diese Vereinheitlichung wurde dauernd und mit Erfolg weiter
angestrebt, bis sie schließlich zur Schaffung des Waffen= und Muni-
tionsbeschaffungsamtes führte, das allmählich für die Deckung des
Gesamtbedarfes nach einheitlichen Gesichtspunkten verantwortlich wurde.
Die Beschaffungen für Ingenieur= und Meonierbedarf traten bald hin-
zu, dagegen blieben die für Luftfahr-, Verkehrs= und Nachrichtenwesen
wegen ihres besonderen Charakters noch abgezweigt, doch hatten die