130 Neuntes Kapitel
weiter und entzieht sich der Aufsicht. Am meisten wird dies der
Fall bei der Arbeiterbevölkerung sein, die willig bei der Arbeit
zu halten eine der wichtigsten Aufgaben ist.“
Wo einzelne Stellen die Bestimmungen des Vereins= und Ver-
sammlungerechtes schärfer handhabten, ist dies notwendig geworden
dadurch, daß die Versammlungen vielfach zur Verhetzung der Arbeiter-
schaft benutzt worden sind, sowie durch die fortgesetzten Streikandro-
hungen, Hetzereien und Wühlereien, die in den vielerorts beschlag-
nahmten Flugblättern ihren Aus#druck fanden, in letzter Zeit auch durch
die Bestrebungen, gewaltsam einen Frieden herbeizuführen, also auf
die Kriegsführung unmittelbar Einfluß zu gewinnen.
Die Zugehörigkeit zu bestimmten politischen Parteien ist für die
Handhabung des Versammlungerechts niemals maßgebend gewesen.
Das geht schon aus der zahlenmäßigen Ubersicht über die in den Mo-
naten Februar bis Juni 1918 in den Bezirken der Militärbefehlshaber
stattgefundenen und verbotenen Versammlungen aller Art hervor. Hier-
nach entfielen von 25 133 stattgefundenen Versammlungen auf die
; Versamm- iervon wur-
Partei ** lierpon wur-
Vaterlandspareiii 800 33
Konservative Partee 228
Nationalliberale Parttttii 231 2
Zentrumspartei.. .... ... 225 1
Fortschrittliche Volkspartt: 264 6
Sozialdemokratische Partiiiiiii 1358 58
Unabhängige PHarreeeee 314 36
Sonstige Parteien 2152 45
Gewerkschaffen 7160 60
Pazisisteen 9 3
Sonstige nicht politische Vereine und wissenschaftl.,
wirtschaftl. Versammlungen u. de. 12284 4
Zusammen .. 25133 291
Wenn durch die Anordnungen auch Kreise getroffen wurden, die dem
hetzerischen Treiben fernstanden, so ließ sich dies nach Lage der Um-
stände nicht vermeiden. Es konnte aber nicht geduldet werden, daß
durch frevelhafte Ausnutzung des Versammlungsrechts die öffentliche