Belagerungszustand 133
verhängt werden konnten, wenn das Unglück geschehen, war. Lediglich
die Zensur bot die Möglichkeit, dem Vaterlandsinteresse schädliche Mit-
teilungen zu verhindern.
Ferner war die Bewachung der über das ganze Reich verteilten,
an Zahl die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres erheblich über-
steigenden Kriegsgefangenen nur unter dem Belagerungszustand möglich.
Auch die ganze Rohstoffwirtschaft des Reiches war auf der Ver-
ordnungs= und Vollzugsgewalt des Militärbefehlshabers aufgebaut (GSob
und §& 4 B. 3.G.). Hierher gehörte die Beschlagnahme und Enteignung
von Rohstoffen, die Festsetzung von Höchstpreisen, der Erlaß von Han-
dels= und Ausfuhrverboten, Untersagung von die Kriegswirtschaft stören-
den Maßnahmen usw.
Die Schaffung von Bundesratsverordnungen hätte zuviel Zeit er-
fordert, sofortiges Eingreifen war aber oft nötig und nur auf Grund
des B.3,G. möglich.
Auf demselben Wege waren Verordnungen über verschärfte Melde-
pflicht, Aufenthalts= und Arbeitsstellenwechsel feindlicher Ausländer er-
lassen worden. Weiter beruhten auf diesem Gesetze alle Anordnungen
über die Zusammenfassung der Arbeitsnachweise, deren Bedeutung für
die gesamte Beschaffung von Arbeitskräften keines Wortes bedurfte,
desgl. die Maßnahmen für Verbesserung der Transportlage und Be-
seitigung der Verkehrsnot, sowie für Hebung der gesundheitlichen Ver-
hältnisse.
Zu diesen militärischen und wirtschaftlichen Gründen zur Beibe-
haltung des Gesetzes traten politische. Von der Zensur ist bereits ge-
sprochen. Der Weltkrieg hatte die Bedeutung der Presse erneut gezeigt.
Sie war ein Instrument der Kriegführung geworden. Damit mußte
sie sich Einschränkungen gefallen lassen, die die Interessen der Landes-
verteidigung verlangten.
Ganz besonders bedenklich wäre die Aufhebung der Presseaussicht
auch deshalb gewesen, weil die feindliche Spionage sich in ausgedehntem
Maße der Zeitungen bediente, um Nachrichten in unauffälliger Form
sicher ins Ausland gelangen zu lassen.
Schließlich war die Verhinderung von Streiks oft nur mit Hilfe
des B.Z.G. möglich.
Wenn es auch glückte, die Annahme der auf Aufhebung des Ge-
setzec ausgehenden sozialdemokratischen Anträge im Reichstage zu ver-