Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Dritter Band. Wehr und Waffen 1914-1918. (3)

Aus= und Einfuhr 275 
sogenannter Sparmetallverzichtskontingente für die einzelnen Länder, 
die dem Reichskommissar die Möglichkeit gaben, für bestimmte hoch- 
wertige Waren, für die vom Ausland Sparstoffersatz nicht zu erlangen 
war, die Ausfuhrbewilligung ohne Mitprüfung des K.M. und unter 
Anrechnung ihres Sparmetallinhalts auf das Verzichtskontingent zu 
erteilen. 
Trotzdem schon von 1916 an unsere Kohlen= und Eisenerzeugung 
den Inlandbedarf nicht mehr voll deckte, haben sich K. M. und O. H.2. 
unter Zurückstellung ihrer eigenen Bedürfnisse aus politischen und 
kriegswirtschaftlichen Gründen dafür eingesetzt, neben dem Bedarf der 
Bundesgenossen die dringendsten Forderungen der neutralen Länder 
an Kohle und Eisen zu decken. Als nach Beginn des Hindenburgpro- 
gramms ein starkes Nachlassen der Eisenausfuhr eintrat, wurde im 
Einverständnis mit der O.H.L. ein beschränktes Ausfuhrkontingent, bis 
zu 120 000t im Monat, festgesetzt, das zu der aus politischen Gründen 
erwünschten Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens der neutralen Staa- 
ten ausreichend erschien. 
Besondere Zugeständnisse in der Eisenlieferung für Ausfuhrzwecke 
wurden von dem K.M. auch der landwirtschaftlichen Maschinenindustrie 
gemacht. 
Eine weitere Unterstützung des Ausfuhrhandels erfolgte in der 
Arbeiterfrage. Es wurde bestimmt, daß für Betriebe, die für die Aus- 
fuhr arbeiteten, hilfsdienstpflichtige, in dringenden Fällen auch wehr- 
pflichtige, ko.-Leute allerdings nur ganz ausnahmsweise, zurückge- 
stellt werden könnten, wenn das Einverständnis der Abteilung A 8 
vorlag. Auch bei der Zusammenlegung und Stillegung von Betrieben 
wurde den Bedürfnissen der Ausfuhrindustrie Rechnung getragen. 
Besondere Schwierigkeiten waren bei der Ausfuhr von Büchern und 
Feitschriften zu beseitigen, für die die Entscheidung in die Zensurkom= 
petenz der stellvertretenden Generalkommandos fiel. Es wurden vom 
K. M. allgemeingültige Richtlinien herausgegeben, nach denen alle 
vor 1914 erschienenen Bücher usw. nicht militärischen, technischen, 
chemischen oder kartographischen Inhalts ohne weiteres ausfuhrfrei 
waren, während alle anderen der Ausfuhrgenehmigung des General- 
kommandos des Erscheinungsortes unterlagen und im Falle der JZu- 
stimmung mit einem besonderen Kennzeichen dieses zu bedrucken waren. 
Eine in Leipzig errichtete Zentralregistratur überwachte die einheitliche 
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