276 Zweites Kapitel
Handhabung der Grundsätze. Durch diese Maßnahme wurde erreicht,
daß von den Grenzstellen keine Zensurtätigkeit, sondern nur die rein
mechanische Nachprüfung des Erscheinungsjahres oder Ausfuhrstempels
verlangt wurde und der Ausfuhrhandel in Büchern ohne Reibungen
von statten ging.
Um unserer Waffenindustrie ihre Absatzmärkte in den neutralen
Staaten zu erhalten, gestattete das K. M. in Ubereinstimmung mit
der O. H.L. unter Jurücksetzung eigener Interessen in beschränktem
Umfange die Ausfuhr von Kriegsgerät, Geschützen, Munition, Flug-
zeugen, optischem Gerät usw., die daneben auch als Kompensations-
objekt für militärisch wichtige Lieferungen benutzt wurde.
Nach Offnung der Balkanstraße bemühte sich das K.M., der
deutschen Ausfuhr nach Bulgarien und der Türkei die Wege zu ebnen.
Leider konnte dies nur in geringem Maße geschehen, da Kriegsmaterial
und Kohle den größten Teil des Frachtraums beanspruchten. Die Grün-
dung eines amtlichen Warenverkehrsbureaus in Konstantinopel diente
der Erleichterung unseres Warenverkehrs und stellte ihn vor den Ein-
griffen der türkischen Behörden sicher. Die Anfang 1017 gegründete
Transportgesellschaft „Expreß“, die mit ihren zahlreichen Filialen dem
deutschen Außenhandel auf dem Balkan wesentliche Dienste leistete,
wurde nach Kräften unterstützt. Erhebliche Arbeit des K. M. mußte
zur Beseitigung der Widerstände geleistet werden, die die österreich-
ungarischen Stellen der deutschen Durchfuhr nach dem Balkan zu machen
suchten. Das gleiche traf auch für die Bemühungen zu, unsere private
Güterausfuhr nach dem besetzten Rumänien zu leiten, die erst kurz
vor dem ZJusammenbruch zu einer Einigung mit Osterreich-Ungarn
führten.
Für die besetzten Gebiete, in denen eine Betätigung des deutschen
Handels aus militärischen Gründen nicht angängig war, erfolgte auf
Anregung des Generalquartiermeisters die Gründung einer dem K. M.
unterstellten Kriegsgesellschaft, die eine Belieferung der einheimischen
Bevölkerung mit in Deutschland entbehrlichen Bedarfsgegenständen be-
zweckte und dadurch gleichzeitig die deutsche Ausfuhr förderte.
Die Maßnahmen des K.M. zur Verhinderung einer Unterstützung
der feindlichen Wehrkraft durch unseren Ausfuhrhandel hatten sich auf
das Inland und das verbündete und neutrale Ausland zu erstrecken.
Sie sind häufig als eine unnötige Belästigung unseres Handels hin-