Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Dritter Band. Wehr und Waffen 1914-1918. (3)

278 Zweites Kapitel 
Neben diesen eigenen Kontrollmaßnahmen wurden von dem K. M. 
auch von den neutralen Ländern Sicherungen fuͤr den Verbleib deutscher 
kriegswichtiger Waren in ihnen verlangt und meist auch erreicht. Auch 
hier ging uns mit nachahmenswertem Beispiel England voran, das 
durch den früheren Frankfurter Juden Oppenheimer in der Schweiz 
und Holland großzügige und sicher arbeitende einheimische Organisa- 
tionen unter Drohung rücksichtsloser Einfuhrsperre durchsetzte und so 
unseren Handel mit diesen Ländern lückenlos kontrollierte. 
In der Schweiz gelang es dem Vertreter des K. M., im Mai 1915 
eine der englischen Einrichtung ähnelnde schweizerische Stelle für die Ver- 
bleibskontrolle deutscher und österreichisch-ungarischer Waren zu schaf- 
fen. Ihre Betätigung zeigte manche Mißstände, die es erst 1918 völlig 
zu beseitigen gelang. 
In Holland überliess die Regierung den deutschen Stellen die 
Kontrolle des Verbleibs deutscher Waren. Sie wurde für die wichtig- 
sten Warengruppen unter Aufsicht des Vertreters des K. M. durch die 
deutschen Interessentenverbände durchgeführt. Hierdurch wurde ver- 
bindert, daß deutsches Eisen, Holz, Kohle, Maschinen, Salz u. a. für 
Schiffsbau und Lebensmittelversorgung im englischen Interesse, deutsches 
Papier für die für England arbeitende Hetzpresse verwendet wurde. 
In Dänemark übernahmen die beiden großen Verbände des Groß- 
handels und der Industrie unbedingke Gewähr für den Verbleib aller 
an sie adressierten Waren im Lande und führten diese, soweit sich 
feststellen ließ, auch ordnungsgemäß durch. Hier wie in Holland er- 
folgte eine Belieferung mit Schiffsbaumaterial nur bei Eingang der 
Verpflichtung des Auflegens der aus ihm gebauten Schiffe während 
des Krieges. 
In Norwegen übernahm die Verbleibsgewähr die Negierung. die 
alle von den feindlichen Mächten stammenden Waren mit einem Aus- 
fuhrverbot belegte und Vergehen gegen diese bestrafte. Die Nachprüfung 
der Betätigung dieser Maßnahmen stieß auf die Widerstände gesetzlicher 
Bestimmungen und der deutschfeindlichen Gesinnung der Bevölkerung, 
während die zahllosen englischen Agenten ungehindert schalten und 
walten konnten. Die wachsende politische und wirtschaftliche Hinneigung 
des Landes zu England schränkte unsere Ausfuhr dorthin immer mehr ein. 
Auch in Schweden erfolgte die Verpflichtung und Kontrolle des 
Verbleibs und der Verwendung der Waren im Lande durch staatliche
	        
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