Full text: Sächsische Volkskunde.

Ed. O. Schulze: Verlauf und Formen der Besiedelung des Landes. 113 
spannen an einem Tage (richtiger Vormittag) umgepflügte Fläche. Aus der 
Anteilleistung eines jeden Gespannes ergab sich der Flächenanteil eines jeden 
Besitzers in Umfang = 1 Morgen, und Richtungslage. Auch die „Morgen“ 
konnten demnach von Ort zu Ort, und sogar in derselben Flur, von ver- 
  
Fig. 123. (Altes Gewanndorf.) 
Die gleichschraffierten Streifen bezeichnen die Anteile der einzelnen Besitzungen in 
ben einzelnen Gewannen. Das Dominium (D) umfaßt 3, die Pfarrei (P) 1, die Schol- 
tisei (8) 2, die Bauern a: ¾, b: 1½, d undf je 1, e: ½, die 3 Käthner in h jedes 
½ Hufe; zusammen 12 Hufen. c ist der infolge Veräußerung des Landes an die 
Scholtisei ackerlose Krug; g sind Gärtner, F Fremde, G Gemeindeland. — 
Die Gewanne 8, 10—18, 22—38 sind die älteren, 5—7, 9, 21 spätere, auf schlechterem 
bezw. entwässertem Boden; z. T. (5, 7, 9) zwischen die älteren eingeschoben. 21, 36—38 
haben durch Zusammenziehung und Regulierung (infolge Grenzverwirrung) früherer 
Gewanne ihre regelmäßige Gestalt und größeren Umfang erhalten. Wiesen= und Busch- 
gewanne (39, 40) gehören der neueren Zeit an. 41—45 ist die frühere (Dorf-)Allmende, 
z. T. aufgeteilt. M ist Markallmende. 
Zum 1. Feld (der Dreifelderwirtschaft) gehörten 10—18, 22—27; zum II. 8, 13—185, 
28—35; zum III. 36—38; später zu 1 noch 21; zu III noch 8, 13—15; und dafür zu II 
5—7, 9. — 
Die Wege durchschneiden ersichtlich die Gewannstücke in sehr unzweckmäßiger Weise. 
Sie sind später angelegt als die Gewanne. — Anders bei 36—38, die sich schon hierdurch 
als spätere (regulierte) Gewanne verraten. 
Wuttke, üchsische Volkskunde. 2. Ausfft. 8
	        
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