S. Ruge: Das sächsische Land. 7
Bewohner der gallischen Küsten und als Besitzer der Inseln an der Mün-
dung der Loire, von wo aus sie Eroberungszüge ins innere Land unter-
nahmen. (K. Zeuß, die Deutschen, 384 ff.). Ein Nachklang dieser wüsten
Raubzüge findet sich noch im Kudrunliede, wo die Sachsen zweimal erwähnt
werden, beide Male die Bezeichnung wilde Sachsen erhalten und auch
einmal mit ihren Waffenbrüdern, den Franken, zusammen genannt sind.“)
In der Mitte des 5. Jahrhunderts setzten sie sich dauernd in Britannien
fest, 531 fielen sie in Gemeinschaft der Franken über ihre südlichen Nachbaren,
die Thüringer, her und zerstörten deren Reich. Dabei gewannen sie alles
Land bis an die Unstrut.
Dann brachen sie dreihundert Jahre lang ins Land der Franken ein
und diese wieder in sächsisches Gebiet, bis Karl der Große sie bändigte und
zur Annahme des Christentums zwang. Dabei bestanden die alten Gruppen
der Ostfalen, Engern und Westfalen fort und vereinigten sich nur in Kriegs-
zeiten unter einem Volksherzoge.
Die Südgrenze ihres Gebietes lag jenseits der untern Ruhr am Fuß
des rauhen Westerwaldes, der heute noch Sprache und Ansiedlungsform der
Westfalen und Franken scheidet, lief weiter ostwärts mit der Diemel zur
Weser und über das Eichsfeld an den Harz, von da zur untern Saale und
Elbe. Es umfaßte also das ganze nordwestliche Deutschland bis auf die
Küstenstriche und Inseln der Friesen.
So lange die Macht des karolingischen Hauses dauerte, blieben die
Sachsen unterwürfig; aber beim Niedergange des großen fränkischen Fürsten-
hauses erstand, am Ende des 9. Jahrhunderts, das alte Stammesherzogtum
Sachsen wieder. Es waren die Ludolfinger, altsächsische Edelinge, die schon zur
Zeit Karls des Großen im Lande vor andern Geschlechtern Geltung ge-
wannen, aber auch als eifrige Förderer des Christentums den Karolingern
nahestanden; denn Ludwig der Deutsche vermählte sich mit einer Tochter
Ludolfs, dessen Besitzungen von der Ruhr und Lippe bis zur Weser und
Elbe reichten. Seine Erben waren sein Sohn Brun, der als Gründer von
Braunschweig gilt, und Otto der Erlauchte, der auch noch Thüringen
gewann. Otto und sein Sohn Heinrich, der spätere König, schirmten das
Land gegen die Einfälle der Slawen und Magyaren. Nirgends im Reiche
gab es eine so fest mit der ganzen Geschichte des Landes verwachsene und
den wahren Bedürfnissen des Volkes so entsprechende Gewalt, wie die seine.
Welchen Namen er nun auch selbst sich beilegen mochte, ob er sich
Graf oder Markgraf nannte, er war in der That und Wahrheit der Herzog
der Sachsen und Thüringer. (Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiser-
*) Kudrun, hrsg. v. Bartsch. 366, 4. Er lohnte ihm wie einem wilden Sachsen
oder Franken. 1503, 4. Ich möchte ihnen nicht mehr trauen, als einem wilden Sachsen.
Auch noch der Meier Helmbrecht kennt den wilden Sachsen. (422.)