Full text: Sächsische Volkskunde.

448 O. Gruner: Haus und Hof im sächsischen Dorfe. 
Hoppe, Hopffe, Höpfner) noch erkennen lassen, sind im Bauwesen keine 
Spuren zurückgeblieben, es wären denn die langen Reihen von Dachluken 
(Streckenfenster), die man bei ehemaligen Trockenböden auf alten steilen 
Ziegeldächern mitunter antrifft. 
Steinbruchbetriebe werden vom Bauer meist verpachtet (der Familien- 
name „Steingräber“ kommt vor). In der Gegend von Pirna gewannen 
früher manche Güter ihren Kalk zu Düngezwecken selbst, zu dessen Aufberei- 
tung dann ein Kalkofen einfachster Konstruktion (ein sogenannter Schneller), 
in einem Hügel eingegraben, genügte. — Den Abbau von Lehmlagern zum 
Zwecke der Ziegelbrennerei werden kleinere Besitzer nur in den seltensten 
Fällen neben der Landwirtschaft selbst betrieben haben (den Familiennamen 
„Lehmgrübner“ giebt es); indessen hatte die Unterbringung der nötigen 
Sommerarbeiter immerhin bauliche Herstellungen einfachster Wohn= und 
Schlafgelegenheiten zur Folge. Für die Lehmer= und Klaiberarbeiten waren 
schon in sehr früher Zeit Spezialisten vorhanden (wie Seite 430 bemerkt). 
Umfängliche Waldwirtschaft mit Holzhandel, in Verbindung mit 
Ackerbau, trifft man in Sachsen nur in einzelnen Rittergütern an, hingegen 
sind Sägemühlen nicht selten, neben deren Betrieb ansehnliche Feldwirtschaft 
stattfindet. Dadurch ergeben sich mitunter nicht nur sehr malerische, sondern 
auch recht stattliche Gehöftanlagen, z. B. im Kirnitzsch= und Pöbelthale. 
Die Käse-Erzeugung aus Sauermilch-Quark, wie sie früher in jeder 
ländlichen Wirtschaft stattfand, hat im einzelnen zumeist ausgehört. Dafür 
wird der Quark jetzt von Großhändlern aufgekauft und in fabrikmäßigem 
Betriebe verarbeitet (z. B. in Wendisch-Carsdorf). Der wichtigste Raum 
einer derartigen Einrichtung ist der Trocken= und Salzraum, der durch Hei- 
zung stets auf 19° Wärme erhalten werden muß; außerdem gehört ein gleich- 
mäßig temperierter (etwa 12% warmer) wenig gelüfteter Reifungskeller dazu. 
Das Recht der Spiritusbrennerei und der Bierbrauerei ist, obgleich 
anfänglich jeder „Nachbar“ seinen Haustrunk selbst brauen durfte, doch schon 
seit alter Zeit auf nur wenige Güter (u. a. häufig das des Richters) be- 
schränkt. Durch das Mandat von 1775 wurde die Abschaffung der Privat- 
Malzdarren gefordert. Auch vom Reihenschank sind nur noch Spuren vor- 
handen; ob die auffällige Ausgiebigkeit mit Wandbänken in manchen Bauern- 
stuben vielleicht zu diesen gehört, oder sich aus den Spinnstuben erklären 
läßt, wage ich nicht zu entscheiden (vergl. Seite 428). 
Hingegen bilden die Gasthöfe, vielerorten noch jetzt Schenke oder 
„Kretzscham“ genannt, eine sehr ausgeprägte Klasse ländlicher Bauanlagen, 
zumal wenn sie ein Tanzlokal enthalten. Denn außer allen für den land- 
wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Wohn= und Schlafräumen, Ställen, 
Scheunen und Schuppen giebt es dann im Erdgeschoß wenigstens eine große
	        
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