448 O. Gruner: Haus und Hof im sächsischen Dorfe.
Hoppe, Hopffe, Höpfner) noch erkennen lassen, sind im Bauwesen keine
Spuren zurückgeblieben, es wären denn die langen Reihen von Dachluken
(Streckenfenster), die man bei ehemaligen Trockenböden auf alten steilen
Ziegeldächern mitunter antrifft.
Steinbruchbetriebe werden vom Bauer meist verpachtet (der Familien-
name „Steingräber“ kommt vor). In der Gegend von Pirna gewannen
früher manche Güter ihren Kalk zu Düngezwecken selbst, zu dessen Aufberei-
tung dann ein Kalkofen einfachster Konstruktion (ein sogenannter Schneller),
in einem Hügel eingegraben, genügte. — Den Abbau von Lehmlagern zum
Zwecke der Ziegelbrennerei werden kleinere Besitzer nur in den seltensten
Fällen neben der Landwirtschaft selbst betrieben haben (den Familiennamen
„Lehmgrübner“ giebt es); indessen hatte die Unterbringung der nötigen
Sommerarbeiter immerhin bauliche Herstellungen einfachster Wohn= und
Schlafgelegenheiten zur Folge. Für die Lehmer= und Klaiberarbeiten waren
schon in sehr früher Zeit Spezialisten vorhanden (wie Seite 430 bemerkt).
Umfängliche Waldwirtschaft mit Holzhandel, in Verbindung mit
Ackerbau, trifft man in Sachsen nur in einzelnen Rittergütern an, hingegen
sind Sägemühlen nicht selten, neben deren Betrieb ansehnliche Feldwirtschaft
stattfindet. Dadurch ergeben sich mitunter nicht nur sehr malerische, sondern
auch recht stattliche Gehöftanlagen, z. B. im Kirnitzsch= und Pöbelthale.
Die Käse-Erzeugung aus Sauermilch-Quark, wie sie früher in jeder
ländlichen Wirtschaft stattfand, hat im einzelnen zumeist ausgehört. Dafür
wird der Quark jetzt von Großhändlern aufgekauft und in fabrikmäßigem
Betriebe verarbeitet (z. B. in Wendisch-Carsdorf). Der wichtigste Raum
einer derartigen Einrichtung ist der Trocken= und Salzraum, der durch Hei-
zung stets auf 19° Wärme erhalten werden muß; außerdem gehört ein gleich-
mäßig temperierter (etwa 12% warmer) wenig gelüfteter Reifungskeller dazu.
Das Recht der Spiritusbrennerei und der Bierbrauerei ist, obgleich
anfänglich jeder „Nachbar“ seinen Haustrunk selbst brauen durfte, doch schon
seit alter Zeit auf nur wenige Güter (u. a. häufig das des Richters) be-
schränkt. Durch das Mandat von 1775 wurde die Abschaffung der Privat-
Malzdarren gefordert. Auch vom Reihenschank sind nur noch Spuren vor-
handen; ob die auffällige Ausgiebigkeit mit Wandbänken in manchen Bauern-
stuben vielleicht zu diesen gehört, oder sich aus den Spinnstuben erklären
läßt, wage ich nicht zu entscheiden (vergl. Seite 428).
Hingegen bilden die Gasthöfe, vielerorten noch jetzt Schenke oder
„Kretzscham“ genannt, eine sehr ausgeprägte Klasse ländlicher Bauanlagen,
zumal wenn sie ein Tanzlokal enthalten. Denn außer allen für den land-
wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Wohn= und Schlafräumen, Ställen,
Scheunen und Schuppen giebt es dann im Erdgeschoß wenigstens eine große