Full text: Handbuch des geltenden Öffentlichen und Bürgerlichen Rechts.

374 Beamte (Bau--, Medizinal-, Forstbeamte). 
hat; sie werden vom Justizminister auf Lebenszeit ernannt, Rechts- 
anwälte können für die Zeit ihrer Rechtsanwaltschaft ernannt werden 
(Art. 77, 78 das.). Gebühren O. 25. 6. 95 in der Fassung der Bek. 
6. 8. 10 (GS. 133). 
3. Beamte der Bauverwaltung (Hochbau-, Wasser-, Straßen-, 
Eisenbahn= und Maschinenbau). Auch hier wird die Ablegung von zwei 
Prüfungen verlangt. Der ersten muß ein mindestens 4 jähriges Studium 
auf einer technischen Hochschule vorausgehen, zwischen der ersten und 
zweiten müssen mindestens 3 Jahre (im Maschinenbau 2 Jahre) praktischer 
Arbeit liegen, Vorschristen 1. 4. O06 Ml. 184; 5. 11. 09 Ml. 237 
über Diplomprüfung s. Bek. 10. 2. 03 EuBl. 67. Annahme und 
Prüfung der Bauführer 19. 10. 06, Ml. 358, 367, betr. Ausbildung 
und Prüfung der Wasserbauwarte 16. 8. 01 MBl. 217. Nach Bestehen 
der zweiten Prüfung für den höheren Baudienst vor dem techn. Ober- 
prüfungsamt in Berlin werden die in den Staatsdienst übernommenen 
Personen zum Regierungsbaumeister ernannt, die anderen können sich 
„staatlich geprüfter Baumeister“ nennen. Für die Ausbildung der mitt- 
leren technischen Beamten sind ergangen Best. 10. 3. 03. Der Titel 
„Bauinspektor“ für die angestellten höheren Baubeamten ist abgeschafft 
AE. 25. 8. 10; ME. 26. 8. 10 EV#l. 207. 
Über die Anstellung von Staatseisenbahnbeamten trifft Verwaltungs- 
ordnung 24. 5. 07 EVBl. 135 Bestimmung. Prüfungsordnung für 
mittlere und untere Beamte 15. 3. 09 EVBl. 51. Vorschriften über die 
Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten sind vom Bundesrat erlassen 
Bek. 8. 3. O06 Röl. 391. Prüfungsordnung für Eisenbahningenieure 
22. 1. 10 EVl. 21. 
4. Medizinalbeamte: Durch G. 16. 9. 99 GS. 172 ist die 
Dienststellung der Kreisärzte geregelt: Prüfungsordnung ist durch Bek. 
24. 6. 09 MBl. 157 erlassen. Voraussetzungen: Arztliche Approbation, 
Doktorgrad und pathologische, anatomisch hygienische, bakteriologische, ge- 
richtlich medizinische und psychiatrische Ausbildung sowie 5 jährige prak- 
tische Tätigkeit als Arzt. — Vergütungssätze G. 14. 7. 09 GS. 625 
Tagegelder und Reisekosten Kgl. V. 14. 7. 09 GS. 635. Dienstanweisung 
für Kreisärzte 1. 9. 09 MMl. 381 — für die Prüfung zum Kreis- 
tierarzt sind erlassen: Vorschr. 18. 6. 10 Landw-Ml. 176. Dienstbezüge 
G. 24. 7. 0O4 GS. 169 ME. 15. 6. 05 GS. 254. Tagegelder und 
Reisekosten kgl. V. 25. 6. 05 GS. 250 der Stellvertreter MV. 5. 4. 10 
MMBl. 182. 
5. Forstbeamte: Der höhere Dienst erfordert nach praktischer 
und wissenschaftlicher Ausbildung die Ablegung von 2 Prüfungen, Best. 
25. 1. 03; 23. 2. 03 Ml. 41 abgeänd. MV. 17. 5. 04 (MBl. 140); 
6. 12. 04 Ml. 05, 16; 10. 11. 65 Landw. Ml. 06, 6; 20. 2. 08 
das. 111. Unter= (Forstschutz) Beamte; Instrukt. 23. 10. 68 dazu 
V. 27. 3. 96 GS. 74 (12. 1. 00 Ml. 128) 12. 5. 06 
Landwm-MBl. 247). Vorbedingung der Anstellung ist Militärdienst im 
Jägerkorps sowie das Bestehen zweier Prüfungen, Vorschr. 3. 2. 87 
Ml. 49; 28. 10. 02 das. 215 Best. 30. 12. 05 Landw Ml. 06, 78:
	        
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