8 Allgemeine geographische Verhältnisse Sachsens.
befehdeten. Die Kaiser Adolf von Nassau und Albrecht von
Osterreich benutzten diese Fehden, um ihre Hausmacht zu stärken,
und bemächtigten sich der Mark Meißen und Thüringens. Je-
doch gelang es Friedrich, dem Enkel Heinrichs, den größten
Teil des verlorenen Landes wieder zu erlangen. Im 14. Jahr-
hundert kamen, zunächst vorübergehend, auch das Vogtland und
südöstliche Thüringen, 1353 durch Heirat die Pflege Koburg in
wettinischen Besitz. Durch letztere Erwerbung dehnte sich das
Gebiet der Wettiner über den Thüringer Wald hinüber nach
Franken aus. 1381 zerstörte wiederum eine neue Erbschafts-
teilung die Einheit des Besitzes. Drei Teilstaaten, Meißen,
Osterland und Thüringen, bildeten sich. 1407 starb die Meißner,
1440 die Thüringer Linie aus. Nochmals bot sich Gelegenheit
zur Schaffung einer Vormachtstellung der Wettiner in Ostdeutsch-
land, als 1423 Kaiser Sigismund das erledigte Herzogtum
Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene Kurwürde Fried-
rich dem Streitbaren von der osterländischen Linie für seine
Hilfe gegen die Hussiten übertrug. Seitdem ist der Name
Sachsen auf die wettinischen Lande übergegangen. Neue Tei-
lungen und Fehden fanden ihren endgültigen Abschluß, als die
beiden Brüder Ernst und Albert 1485 den gesamten Familien-
besitz unter sich teilten. Ernst erhielt den größeren, südlichen
Teil von Thüringen, in der Hauptsache das Gebiet der heutigen
sächsischen Herzogtümer, das Vogtland, das südliche und östliche
Osterland und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kur-
würde. Alberts Gebiet war durch den ernestinischen Gebiets-
streifen an der vereinigten Mulde in zwei Hauptteile getrennt.
Der größere umfaßte die alte Mark Meißen und das östliche
Pleißnerland, der kleinere westliche Leipzig und den nördlichen
Besitz in Thüringen. Seit dieser Teilung ist der wettinische
Gesamtbesitz nicht wieder in einer Hand vereinigt worden.
Im Reformationszeitalter trat Sachsen nochmals als führen-
der Staat im mittleren und nördlichen Deutschland hervor. Das
Kurfürstentum wurde die Vormacht des deutschen Protestantis-
mus. Ein vollständiger Wechsel in der Machtstellung beider
Linien trat ein, als Herzog Moritz sich mit Karl V. verbündete
und den Kurfürsten Johann Friedrich den Großmütigen 1547
bei Mühlberg besiegte und gefangennahm. Nun ging die Kur-
würde und der ernestinische Besitz mit Ausnahme der heutigen
sächsischen Herzogtümer, die durch spätere Erbteilungen unter
den Ernestinern entstanden, an die Albertiner über. Kurfürst