Full text: Landeskunde des Königreichs Sachsen.

Allgemeine geographische Verhältnisse Sachsens. 9 
August (1553—1586) erwarb noch die Bistümer Merseburg, 
Naumburg und Meißen und den endgültigen Besitz des Vogt- 
landes. Die letzte bedeutende Vergrößerung brachte der Dreißig- 
jährige Krieg. 1623 verpfändete Kaiser Ferdinand II. die Mark- 
grasschaften Ober= und Niederlausitz als Ersatz der Kriegskosten 
an Sachsen, das ihn bei Unterwerfung der Lausitz und Schlesiens 
unterstützt hatte. Im Prager Frieden von 1635 wurden beide 
Lausitzen ganz an Sachsen abgetreten. Die Mittellage Sachsens 
machte es im 17. und 18. Jahrhundert zum Schauplatz von 
Entscheidungsschlachten in den Kämpfen um die Vorherrschaft 
in Deutschland. Die Stellung, die Sachsen noch im 16. Jahr- 
hundert eingenommen hatte, ging infolge seiner schwankenden 
Politik an Brandenburg-Preußen über. Der Prager Frieden 
bedentete den Verzicht auf die führende Stellung im protestan- 
tischen Norddeutschland. Sachsen trat von der zweiten an die 
dritte Stelle in Deutschland, obgleich sich jetzt sein Gebiet noch 
weiter als zur Zeit Heinrichs des Erlauchten ausdehnte. 
1652 wurden vom Kurfürstentum die drei Seitenlinien Zeitz, 
Merseburg und Weißenfels durch Erbteilung als selbständige 
Fürstentümer abgezweigt, doch fielen diese bis 1746 wieder an 
die Hauptlinie durch Aussterben zurück. Dauernder Besitz 
wurden seitdem nur die Grasschaft Schönburg an der Zwickauer 
Mulde (1740), die zum Teil als schönburgische Rezeßherrschaften 
bis 1878 besondere Hoheitsrechte behielt, und die böhmische 
Enklave Schirgiswalde (1809), die erst 1845 ganz unter sächsische 
Herrschaft kam. 
Das Bündnis mit Napoleon I. brachte Sachsen 1806 die 
Erhebung zum Königreich, aber auch 1815 den Verlust des 
größeren Teiles seines Gebietes (20280 qkm mit 864.000 Ein- 
wohnern), der Preußen zufiel, nur der Neustädter Kreis kam an 
Sachsen-Weimar. Seitdem hat Sachsen seine heutigen Grenzen. 
1866 trat es in den Norddeutschen Bund ein, seit 1871 ist es 
Bundesstaat des Deutschen Reiches. 
Der Boden Sachsens dacht sich im ganzen Lande von 
§. nach N. ab. Er gehört zum größten Teil dem Mittel- 
gebirgsland an, die nördlichen Landstrecken bilden einen 
Teil der großen norddeutschen Tiefebene, die in der Leipziger 
Bucht am tiefsten in das Königreich hereinragt. Im all- 
gemeinen folgen Gebirge, Hügelland und Ebene überall in
	        
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