Full text: Die Deutsche Reichsverfassung.

8 Die Vorgeschichte des Reiches. 
dem verlegte sich, was an staatenbildender Kraft vorhanden war, 
in die Territorien. Unter diesen ragte vor allen hervor die 
Ostmark, Land und Staat der HBabsburger. Seit Rudolf von 
BHabsburg insbesondere auch dadurch, daß, zuerst in dem ge- 
nannten Herrscher, bald aber dauernd, mit der Habsburger 
Stammherrschaft das deutsche Kaisertum verbunden war. Seit- 
dem war das deutsche Kaisertum nicht mehr, wie dies seine 
Jdee war, die überragende souveräne Herrschergewalt über alle 
deutschen Fürsten und Länder, sondern das deutsche Kaisertum 
war untergeordnet der österreichischen Territorialgewalt, ein 
Annexum der habsburgischen Hausmacht. Wenn auch nicht 
rechtlich, so doch in immer stärkerem Maße tatsächlich. Die habs- 
burgische Bausmacht aber war nur zum kleinen Teile deutsch, 
überwiegend von nichtdeutschen: ungarischen, slavischen, italieni- 
schen, spanischen Dingen beherrscht, die oft genug im schneidenden 
Gegensatz zu deutschen Interessen standen. So wurden die 
deutschen Interessen durch die Dormacht Ssterreich vernach- 
lässigt, verkümmert, vernichtet. Und das alte Deutsche Reich 
wurde zum wesenlosen Schein. 
Den Böbepunkt dieser Entwickelungsperiode unserer Ge- 
schichte bildet der Westfälische Friede. 
So konnte es nicht bleiben. Entweder das deutsche Land 
und Holk wurde in seiner Gesamtheit die Beute seiner gigrigen 
Nachbarn bezw. einzelne Teile rissen sich los zu selbständiger 
Staatsgestaltung: Schleswig- Holstein, Elsaß-Lothringen, Luxem- 
burg, die Schweiz, die Tiederlande — um nur die wichtigsten 
Namen zu nennen aus dieser großen Derlustliste; weit genug 
war dieser Sersetzungsprozeß bereits vorgeschritten, bis ihm 
Einhalt geschab. 
Oder aus einem anderen deutschen Territorium kam eine 
neue staatenbildende Kraft, die den Untergang verbinderte und 
die Gesamtbeit des deutschen Dolkes in neue Bahnen der Staaten- 
bildung zu lenken vermcchte. 
Diese Erneuerung war unserem deutschen Volke beschieden 
durch das ostelbische Brandenburg-Oreußen. Das Jahr der 
Vollendung ist 1866, die staatliche Form der Ernenuerung das 
neue Deutsche Reich. 
Das neue Deutsche Reich ist nicht 1866 vom Himmel ge- 
fallen; alle großen Werke des Menschendaseins brauchen eine 
lange, oft mühevolle und schmerzenreiche Entwickelung; wie der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.