Die Vorgeschichte des Reiches. 11
Es kann hier nicht die Aufgabe sein, im einelnen auch
nur mit einiger Genauigkeit und Vollständigkeit die Momente
brandenburgisch-preußischer Geschichte zu verzeichnen, die die
Stufen deutscher WMacht und Größe geworden sind.
Der Kampf mit den mittelalterlichen Ständen, speziell den
„Junkers“ und den Städten, und die durch deren Dernichtung
erfolgte Berstellung der Beutigen monarchischen Gewalt; die
Einrichtung eines streng geordneten Staatshaushaltes mit pein-
lich genauer jährlicher Rechnungskontrolle durch eine völlig un-
abhängige Behörde; die Schöpfung einer dem Wohl des Dolkes
wie dem Interesse des Staates in gleicher Weise dienenden Ver-
waltung unter dem Mönig als dem ersten „Diener“ des Staates;
die erste grundsätzliche Derwirklichung des Gedankens der
Religionsfreiheit in Deutschland durch die schon Anfang des
17. Jahrhunderts erfolgte Gleichstellung der Katholiken mit den
Evangelischen in den Ländern der Jülichschen Erbschaft und in
Ostpreußen; die Durchführung, wenn auch zunächst noch mit
Einschränkungen, des großen Gedankens der allgemeinen Wehr-
pflicht durch das Kanton Reglement von 1733; vor allem auch
die Einführung der allgemeinen Schulpflicht durch Friedrich
Wilhelm 1.
Das sind nur einige besonders wichtige Einzelpunkte, in
denen die brandenburgisch preußische Staatsentwickelung maß-
und richtunggebend wurde für ganz Deutschland. Dor allem
war es die noch lange nicht genug gewürdigte staatsmännische
Arbeit des großen Königs Friedrich Wilhelm I., die hier in
Betracht kommt. Auf Schritt und Tritt begegnen wir heute
noch in den staatsrechtlichen Einrichtungen Hreußens und des
Deutschen Reiches den Traditionen Friedrich Wilhelms I.
So innerlich stark geworden, konnte dann der preußische
Adler unter Friedrich dem Großen zum ersten Male selbständig
den sieghaften Kuug wagen in die Regionen der europäischen
Händel und der großen Weltgeschichte. Immer stärker wurde
der Strom der preußisch-deutschen Geschichte, immer elender und
armseliger der des alten Reiches.
Ein Jahr vor des großen Friedrich Tode wurden zum
ersten Male — die Urkunde trägt das durch sie für Deutschland
ewig denkwürdig gewordene Datum des I17. März 1785 —
die Grundlinien unserer heutigen Reichsverfassung formuliert:
in dem Staatsvertrag, den Friedrich der Große mit einer Zeihe