Full text: Die Deutsche Reichsverfassung.

Die Aufrichtung des Reiches. 21 
ledigt und dahingefallen. Daber auch als äußerste Frist. 
erstreckung: ein Jahr. 
s ist von allergrößter Bedeutung, sich diesen OHunkt voll- 
kommen klar zu machen. Und was vom Augustvertrag des 
Jahres 1866, das gilt ganz genau ebenso von den Dersailler 
Uovemberverträgen des Jahres 1870. In ihnen liegt nicht 
die Derfassung, sondern sie versprechen nur die Verfassung. 
Beute — es muß hier vorgegrisfen werden — ist dies 
Dersprechen erfüllt; die Derfassung ist zustande gebracht und steht 
in uneingeschränkter voller Geltung. Das nötigt aber zu der 
zwingenden juristischen Schlußfolgerung: 
daß jene Derträge, weil restlos erfüllt, juristisch nicht meher 
existieren; daß man zwar historisch, aber nicht rechtlich 
von vertragsmäßigen Grundlagen unseres Beiches sprechen 
kann; daß als alleinige Rechtsgrundlage des Reiches die 
Derfassung= in Betracht kommen kann; die Derträge haben 
die Verfassung vorbereitet, aber sie reichen juristisch nicht 
mehr berein in die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres 
Reiches. 
Darüber ist auch die Wissenschaft in der überwiegenden 
Mehrzahl ihrer Dertreter heute einig; aber im Zeichstag und 
selbst bei Dertretern der Zeichsregierung kommen immer noch“ 
gelegentlich die verhängnisvollen Dertragsgedanken zum Vorschein. 
Ein geistig sehr hochstehender bavrischer Lehrer des Staats- 
rechtes, Max Sevydel, hat auf der Grundlage des August- 
vertrages als eines Dertrages, der gerichtet gewesen sei auf 
immerwährende Derpflichtungen, die Dertragstheorie, nach der 
unser neues Reich staatsrechtlich seinem Wesen nackh nithts 
anderes wäre, als der alte deutsche Bund, zu einem scharf- 
sinnigen wissenschaftlichen Svsteme gestaltet; aber diese bavrische 
Schule des Reichsstaatsrechtes, von allen Seiten bekämpft, hat 
mit dem Tode ihres Meisters auch ihre Kraft verloren. 
Es widerspricht dem Sinn und Wortlaut des August- 
Dertrages, in ihm die juristische Grundlage für das dauernde 
Bundesverhältnis der deutschen Staaten erblicken zu wollen.. 
Aicht müßige Raarspalterei ist es, worum es sich hier 
handelt. Hänel, der die schwerste und beste geistige Arbeit in 
dieser Frage getan hat (Studien z. Deutsch. Staatsrecht, Zd. )), 
weist mit Recht auf die amerikanische Harallele hin, um die 
grundlegende Bedeutung der Streitfrage klar zu machen. Die
	        
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