Full text: Die Deutsche Reichsverfassung.

22 Die Aufrichtung des Reiches. 
Union hatte 1861 die Sklaverei aufgehoben; dadurch glaubten 
eine Reihe von Unionsstaaten die Grundlage ihrer wirtschaftlichen 
Existenz vernichtet; sie sträubten sich gegen das Gesetz und er- 
klärten es schließlich als für sich nichtig; der Bundeskongreß 
antwortete alsbald diesen Staaten, daß sie den Bundesgesetzen 
unterworfen und rechtlich nicht in der Lage seien, ein Zundes- 
gesetz für nichtig zu erklären; darauf erklärten die Staaten ihren 
Austritt aus dem Zunde mit der Begründung, daß sie von dem 
Zundesvertrage zurücktreten; der Bundeskongreß hinwiederum 
stellte auch diesen Austritt als rechtlich unmöglich fest, da nicht 
ein lösbarer Bundesvertrag, sondern eine unlösbare Zundes- 
verfassung die Rechtsgrundlage der Union sei; und Abraham 
Lincoln prezisierte den Rechtspunkt mit den Worten und be- 
siegelte dies mit dem Tode- durch Mörderhand: die Staaten 
hätten ihren rechtlichen Bestand in der Union und 
außerdem überhaupt keinen rechtlichen Bestand. 
Darüber kam es zu dem furchtbaren Sezessionskriege, in dem 
unter Strömen Blutes und mit unermeßlichen Opfern die Staats- 
theorie über die Dertragstheorie die Oberhand behauptete. 
Vestigia terrent. « 
Wir kehren zurück zum Augustvertrag. 
§ 6. Die hHerstellung der Norddeutschen Bundes- 
verfassung. 
Die Ausführung des Augustvertrages erfolgte nun in der 
Weise, daß Hreußen den Entwurf der Bundesverfassung den 
21 verbündeten Regierungen vorlegte. Dieser Hunkt war durch 
die Geschichte seit 1848 derart vorbereitet, daß seine Erledigung 
keine großen Schwierigkeiten machte. Immerhin dürfen wir 
nicht vergessen: es handelte sich um eine Derfassung für zirka 
45 Millionen Menschen, die die Garantien dauernden Bestandes 
bieten mußte und um eine Derfassung, die nicht eine einfach 
klare Einheitsstaatsverfassung sein konnte, sondern eine schwierig 
komplizierte Zundesstaatsverfassung sein mußte. 
Lothar Bucher soll nach Bismarcks Diktat die Der- 
fassung in einer Tacht niedergeschrieben haben. 
Den ersten Entwurf enthielt die Hroklamation Friedrich 
Wilhelms IV. vom 18. März 1848; reiches wertvolles Material 
boten weiter die Reichsverfassung der Haulskirche und die
	        
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