54 Die Organisation der Reichs-Staatsgewalt.
ist die Diagonale aller der Kräfte enthalten, die in Sachsen tätig
sind, um das Staatswesen zu bilden; es ist das Votum der
sächsischen Krone, modifiziert durch die Einflüsse der sächsischen
Candesvertretung, vor welcher das sächsische Ministerium für die
Vota, welche es im Bundesrat abgeben läßt, verantwortlich ist."
Und wenn heute die Bedeutung des Bundesrates dieser
hohen Auffassung nicht ganz zu entsprechen scheint, so ist dies
zu bedauern, ja man hat wohl in diesem Hunkte manchmal den
Eindruck einer Degeneration der Reichsverfassung.
Die äußere Gestaltung des Zundesrates hätte große
Schwierigkeiten bieten können. Klar und zweifellos war, daß
darin alle Zundesglieder vertreten sein mußten und daß darin
nur Bundesglieder vertreten sein konnten (RD. Art. 6 Abs. 1) 1);
Elsaß-Lotringen ist demgemäß bis heute nicht, d. h. nur mit
sog. beratender Stimme — seit dem letzten elsaßflothringischen
Derfassungsgesetz von 1870 — vertreten. Klar war ferner, daß
die Mitglieder des Zundesrates nicht etwa die parlamentarische
Ülberzeugungs= und Abstimmungsfreibeit Raben konnten, sondern
als Dertreter ihres Gliedstaates lediglich dessen Willen beb#ufs
der Willensbildung des Gesamtstaates nach der ihnen erteilten
Instruktion zu übermitteln hatten. Schwierig aber war die
Derteilung der Stimmen. Diese konnte nicht gleichheitlich für
alle Bundesglieder, wie im eidgenössischen Ständerat und im
Senat der nordamerikanischen Union, erfolgen und ebensowenig
nach der Bevölkerungszahl oder dem Gebietsumfang bemessen
werden; ersteres war durch die tatsächlichen Machtwerhältnisse
ausgeschlossen, letzteres verbot sich deshalb, weil das Übergewicht
Dreußens dann den Zundesstaatsgedanken illusorisch gemacht
bhätte. Da bot jener bistorische Anknüpfungspunkt des alten
Frankfurter Bundestages erwünschte Hilfe: von den 25 Bundes-
gliedern erhielten 23 einfach ihre Frankfurter Stimme; mit der
Frankfurter Stimme Hreußens wurden die Stimmen der 1866
annektierten Staaten zusammengerechnet (Bannover 4, Holstein
und Kurhessen je 5, Tassau 2, Frankfurt 1), so kam man für
Dreußen auf die Sahl 17, die dem tatsächlichen Gewichte
Dreußens wenigstens einigermaßen entsprach; endlich beanspruchte
und erhielt kraft der Dersailler Derträge Bavern gegenüber den
anderen Königreichen ein Meh#r von 2, also 6 Stimmen.
1) S. oben Seite 44.