54 Staats- und Verwaltungerecht. II. Buch.
Das Reich ist von Preußen geschaffen worden. Alle
Vorteile wirtschaftlicher und Vorzüge politischer Natur,
die in überreicher Fülle seit 1867 dem ganzen deutschen Volke zugeflossen sind, sind das
Ergebnis der preußischen Staats- und Heereskunst. In edlem Wetteifer nehmen heute
nicht nur in Bundesrat und Reichstag, sondern im Gesamtleben der Nation alle Stämme
und Volksteile an der gewaltigen Arbeit teil, die das neue deutsche Leben dem ganzen
deutschen Volke zur Pflicht gemacht hat; kein Stamm oder Staat kann sich in träger
Ruhe dieser fast fieberhaft angespannten Arbeit entziehen. Aber die granitene Grund-
lage dieses neuen deutschen Lebens ist Preußen. Darum ist es nicht allein — wenn
auch in erster Linie — Sache der Preußen, sondern die Sache aller Deutschen, Sorge zu
tragen, daß die Festigkeit des Staates Preußen, den die Hohenzollern und ihr ost-
elbisches BVolk geschaffen haben, nicht erschüttert werde. Denn die Stärke Preußens
ist die Stärke des Staates, den Preußen zum Heile des ganzen deutschen
Volkes geschaffen hat: des Reiches.
Preußen und das Reich.
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