Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

Bankwesen 
Von Geh. Regierungsrat Richard Witting, Berlin 
Wer die Entwicklung unseres Bankwesens im letzten 
Gelchichtliche Abersicht. Bierteljahrhundert — will. müßte eigentlich das 
gesamte Wirtschaftsleben dieser Epoche bistorisch und kritisch beleuchten. Ist es doch bei- 
nahe zum Gemeinplatz geworden, daß unsere Banken den Mittelpunkt des wirtschaft- 
lichen Organiemus darstellen, und daß bei ihnen alle wirtschaftliche Tätigkeit ihren 
zentralen Ausdruck findet. 
Im NRahmen dieser Arbeit können naturgemäß nur wenige, nur die wichtigsten 
Kapitel des Bankwesens und der Bankpolitik behandelt werden. Wir müssen uns dar- 
auf beschränken, einen kurzen Abriß der Geschichte des Bankwesens und seiner Technik 
zu geben, und einige besonders wichtige Probleme der Bankpolitik kurz zu behandeln. 
Die Phasen wirtschaftlicher Entwicklung sind an den Kalender nicht gebunden, und 
man kann daher die Periode seit dem Jahr 1888 — die Thronbesteigung des regierenden 
Kaisers — kaum als einen besonderen Abschnitt in unserem Bankwesen darstellen. Will 
man solche Schnitte überhaupt machen, so könnte man eher an die Zeit vor und nach 
dem großen Kriege mit Frankreich denken, und seit 1870 wiederum die Entwick- 
lung in den neunziger Zahren mit ihren Bestrebungen der Ausdehnung und der 
Konzentration als einen Wendepunkt in der Geschichte des Bankwesens charakterisieren. 
Das deutsche Wirtschaftsleben hat — das ist genügend oft geschilbert — in der 
zweiten Hälfte des vergangenen Fahrhunderts einen so gewaltigen und über alles Er- 
warten starken Aufschwung genommen, daß es sich von dem Zustand bis um die Mitte 
des Jahrhunderts ganz und gar unterscheidet. Der Beginn des 19. Jahrhunderts, wo“ 
Dampf, Eisenbahn und Maschinen fehlen, ähnelt mehr den weit zurückliegenden Zahr- 
hunderten als der Gegenwart; die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ist eine völlig 
neue Zeit. 
Nah 1870 setzte in dem neu entstandenen Deutschen Reiche eine reformato- 
rische Gesetzgebung ein, die vor allem die Konzessionspflicht für die Aktiengesell- 
schaften ausschaltete. Bis dahin hatte sich das Bankwesen fast ausschließlich in 
den Häusern einiger großer Privatbankiers konzentriert, die das reguläre Bankgeschäft 
und auch das größere Finanzgeschäft mit ihren zum Teil schon recht bedeutenden Mitteln 
zu betreiben imstande waren. Hier trat nun, begünstigt durch die Gesetzgebung, durch 
die technische und wirtschaftliche Entwicklung die Aktiengesellschaft an die Stelle 
des einzelnen, und ein zäher Kampf entbrannte zwischen beiden Formen, der mit dem 
  
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