VI. Buch. Versicherungswesen. 319
Anstalten eine etwa dreimal so große Ziffer auf als die französischen, während umgekehrt
die Rentenversicherung in Frankreich sehr viel mehr entwickelt ist als in Deutschland.
Dort laufen Policen mit Jahresrenten auf über 100 Millionen Frank, bei den deutschen
Gesellschaften aber nur auf etwa 20 Millionen Mark.
Richt alle vor 25 Zahren vorhandenen Ber-
sicherungsanstalten haben das Regierungs-
jubiläum des Kaisers miterlebt. Manche von ihnen hat sich einer kurzen Lebensdauer
zu erfreuen gehabt und ist entweder völlig aufgelöst oder ist verschmolzen worden
mit anderen lebenskräftigeren Versicherungsanstalten. Aber größer als die Zahl der ein-
gegangenen, ist die Zahl der im letzten Bierteljahrhundert neu gegründeten Anstalten.
Gerade die allerletzte Zeit war besonders fruchtbar an Neugründungen, ohne daß hier-
mit gesagt sein soll, daß diese sämtlich nötig oder auch nur nützlich gewesen sind. Die zu-
nehmende Zahl der Anstalten hat aber doch die auch im Versicherungswesen vorhandene
Bewegung einer Kartellierung keineswegs aufgehalten. Es gibt heute kaum einen Ver-
sicherungszweig, der keine Unternehmerverbände aufweist; in manchen finden sich sogar
mehrere solcher Verbände. Und eine Bereinigung fast aller dieser Verbände ist neuestens
ebenfalls zustande gekommen im Zentralverband der deutschen Privatversicherung,
während auf der andern Seite eine solche Zentralisation der Anstalten vorhanden ist,
welche als öffentlich-rechtliche die Privatversicherung betreiben.
Oies führt zu einer Betrachtung über die Zunahme des öffentlich-rechtlich en
Betriebs der Privatversicherung.
Neugründungen und Fusionen.
Teilweise seit Jahrhunderten besitzen eine
Reihe deutscher Staaten, vor allem auch
Preußen, Einrichtungen zur Versicherung gegen Feuerschaden, die vom Staat, einer
Provinz, einer Stadt oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Gemeinschaft gegründet,
eine erhebliche Verbreitung im Laufe der Zeit gefunden haben. Ursprünglich nur
für Versicherung von Immobilien gedacht, haben diese öffentlichen Anstalten dann
auch in größerer Zahl die Versicherung von Mobilien gegen Feuer übernommen, um
neuestens auch auf anderen Gebieten der Güterversicherung, der Glas-, Wasserleitungs-
schäden- und Einbruchdiebstahl-Versicherung Fuß zu fassen.
Ebenso neu wie diese Erscheinung ist die in raschem Tempo vorgenommene Grün-
dung öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten in den meisten preußischen
Provinzen. Nach einem unbedingt imponierende Großzügigkeit aufweisenden Plan,
der zuerst in Ostpreußen Verwirklichung gefunden hat, sind im Laufe von nur zwei
Zahren eine ganze Reihe solcher Anstalten gegründet worden, die in einem Verbande eine
feste Vereinigung und eine gemeinsame Oberleitung besitzen. Die ursprüngliche Absicht,
durch diese für Deutschland ganz neue Organisation, die Lebensversicherung auf dem Land
zu verbreiten, den Landwirten insbesondere durch Hypothekentilgungsversicherung
zu Hilfe zu kommen, ist sehr schnell dahin erweitert worden, daß diese Anstalten sich keines-
wegs nur auf landwirtschaftliche Kreise beschränken wollen, vielmehr alle Schichten der
Offentlich-rechtlicher Betrieb.
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