Die Arbeiter-Sozialpolitik
Von Prof. Dr. Hitze, Münfter, Mitglied des Deutschen Reichstags
Wenn wir speziell von der „deutschen“ Arbeiter-Sozialpolitik sprechen, so denken
wir zunächst und vor allem an die deutsche Arbeiterversicherungsgesetzgebung.
Hier hat Deutschland zuerst sich neue Ziele gesetzt, neue Wege gebahnt und mit Einsetzung
eines hohen Zdealismus und in unermühdlicher #Arbeitsanspannung ein großes nationales
Werk geschaffen, das die gerechte Bewunderung der anderen Kulturstaaten erregt hat.
Es ist uns Deutschen um so teurer, als es in seinem Ursprung mit den großen Erinnerungen
an die Ehrfurcht gebietende Gestalt des hochseligen Kaisers Wilhelms I. und seines großen
Kanzlers verknüpft ist. So möge denn die Harstellung und Würdigung der deutschen
Sozialpolitik mit der #rbeiterversicherung beginnen.
Grundlegung der Arbeiterversicherung durch Kaiser Wilhelm J.
November-Botschaft. Die Geburtsstunde der deutschen Arbeiterversicherung war
gegeben mit der Botschaft Kaiser Wilhelms I. vom 17. Ao-
vember 1881. Sie bildete die „magna charta“ der deutschen Arbeiterversicherung. Die
denkwürdige Botschaft lautet wie folgt:
„Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstag die Förde-
rung des Wohles der Arbeiter von neuem ans Herz zu legen, und würden
Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott
Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge,
dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde
Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere
Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben,
zu binterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der
Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die
Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen. In
diesem Sinne wird zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung
der Arbeiter gegen Betriebsunfälle vorbereitet. Ergänzend wird ihm eine
Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des
gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen,
welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der
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