404 Oie Arbeiter-Sozialpolitik. VI. Buch.
Exrzieher für seine Familie und seine ganze Umgebung. Krankenkassen und Invaliden-
anstalten erkennen immer mehr, ein wie großes Interesse sie daran haben, durch Vor-
träge und billige Schriften, Merkblätter usw. Aufklärung und praktische Anweisungen
für eine gesunde Lebensweise und die rechtzeitige und sorgfältige Krankheitsbehand--
lung in immer weitere Kreise zu tragen.
Die Versicherungsanstalten haben besonders für die Wohnungsfürsorge der
unbemittelten Volksklassen Pionierarbeit geleistet. In Anlehnung an sie und durch ihre
finanzielle Unterstützung wurden die provinziellen Wohnungsvereinigungen und Bau-
genossenschaften in Rheinland, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, den Freien
Städten usw. in den Stand gesetzt, erfolgreich zu schaffen. Richt weniger wie 418 Mill.
Mark sind seitens der Anstalten bis 1912 an Darlehen an Baugenossenschaften usw.
wie Einzeldarlehen gegeben worden.
Gemeinnützige Kapitalanlagen. Überhaupt haben sich die angesammelten
Fonds der Versicherungsanstalt als ein
fruchtbarer Segensborn erwiesen. Von den angelegten Kapitalien kamen bis zum Jahre
1912 auf gemeinnützige Zwecke 1117,6 Mill. Mark.
Es waren angelegt:
zum Bau von Arbeiterwohnungen, Ledigenheimen (Hospizen, Her-
bergen, Gesellenhäusern us.mhhhhh))) 418,2 Mill. Mark
zur Befriedigung des landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses (für
Bodenverbesserung, Kleinbahnen, Hebung der Biehzucht, Linde-
rung der Futternot usiw.h9)99)9)9)9)l. 113,8
für den Bau von Krankenhäusern und für Krankenpflege überhaupt,
Gesundheitspflege, Erziehung und Unterricht, Volksbildung und
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sonstige Wohlfahrtszwckeenn 517,65 „ „
für eigne Veranstaltungen, Krankenhäuser, Heilanstalten, Lungen-
beilstätten, Genesungsheime, Invalidenhäuser ulir. 68,3 „ „
Im ganzen 1117,6 Mill. Mark
Schon die nüchterne Zusammenstellung der Zahlen ergibt ein so glänzendes Bild
der deutschen Arbeiterversicherung, daß sich niemand dem Eindruck verschließen kann.
Das bat sich auch auf den nationalen und internationalen Ausstellungen augenfällig
erwiesen. Alle Kulturstaaten beeifern sich, uns, wenn auch in weitem Abstande, zu folgen.
Nach einer Ubersicht im „Reichsarbeitsblatt“ (1912) gibt es zurzeit Zwangskrankenversicherungen in Oster-
reich, Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Luxemburg, Serbien, Rumänien und Rußland. Eine
Zwangsunfallversicherung haben außer Oeutschland Osterreich, Ungarn, Italien, Frankreich, Norwegen, Däne-
mark, Finnland, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Serbien, Griechenland, Rumänien und Rußland. Invaliden-
und Alterszwangsversicherungen bestehen außer in Deutschland in Osterreich, Ungarn, Frankreich, Belgien,
Großbritannien, Luxemburg, Griechenland und Rumänien. Oaneben haben Deutschland, Osterreich, Ungarn,
Frankreich und Griechenland auch eine Hinterbliebenenversicherung. Die freiwillige Versicherung ist in den
meisten Staaten neben der Zwangsversicherung für bestimmte nicht versicherungspflichtige Berufeklassen ein-
geführt. Eine ausschließlich freiwillige Krankenversicherung besteht in Belgien, Schweden, Finnland, Spanien,
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