Die landwirtschaftlichen technischen Gewerbe
Von Prof. Dr. K. v. Buchka, Geh. Oberregierungsrat im Reichsschatzamt, Berlin
Einleitung. Alslandwirtschaftliche technische Gewerbe bezeichnet man im all-
gemeinen solche Gewerbszweige, die in wirtschaftlicher und meist auch in
räumlicher Verbindung mit der Landwirtschaft betrieben werden. Sie verarbeiten land-
wirtschaftliche Kohstoffe und bilden daher oft einen wesentlichen Teil eines Landwirtschafts-
betriebes. Indessen fallen nicht alle Gewerbsanstalten, in denen landwirtschaftliche Erzeug-
nisse weiterverarbeitet werden, unter jenen Begriff. Vielmehr haben sich auch Gewerbes-
zweige, die früher in unmittelbarer Verbindung mit der Landwirtschaft betrieben wurden,
zu selbständigen Gewerben entwickelt. Dadurch ist ihr Zusammenhang insonderheit mit
der einheimischen Landwirtschaft gelockert. Denn esliegt in dem Begriff der landwirtschaft-
lichen Gewerbe, daß in den zu ihnen gehörenden Gewerbsanstalten vorwiegend, wenn nicht
ausschließlich die Erzeugnisse des wirtschaftlich und räumlich mit ihnen verbundenen Land-
wirtschaftsbetriebes verarbeitet werden. Der Entwicklung dieser Gewerbsanstalten ist daher
eine gewisse natürliche, durch den Umfang des dazu gehörigen Landwirtschaftebetriebs
gegebene Grenze gezogen. Sobald der UÜbergang zum Großbetrieb einsetzt und die Ver-
arbeitung auch fremder oder gar ausländischer Rohstoffe notwendig wird, hören diese
Betriebe auf, im engeren Sinne noch zum landwirtschaftlichen Gewerbe zu zählen. Oiese
Entwicklung hat die Müllerei und haben viele Brennereien genommen, welch letztere ur-
sprünglich nur als landwirtschaftliche, Getreide oder Kartoffeln verarbeitende Brennereien
betrieben wurden, dann aber ihren Betrieb erweiterten, von der Landwirtschaft sich los-
lösten, auch zur Verarbeitung von nicht selbst erzeugten oder ausländischen Rohstoffen,
3. B. von Mais übergingen und so zu rein gewerblichen Brennereien wurden. ODanach
schwankt der Begriff der landwirtschaftlichen Gewerbe, je nachdem man die Grenze enger
oder weiter zieht. In dem Nachstehenden sind als ein landwirtschaftliches Gewerbe
betreibend nur die folgenden berücksichtigt: die Molkereien, die Rübenzucker-
fabriken, die Kartoffelflockenfabriken, die Kartoffelstärke- und Stärkezucker-
fabriken, die Branntweinbrennereien und die Bierbrauereien.
Allen diesen Gewerben ist die Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe und im
allgemeinen ein enger Zusammenhang mit der Landwirtschaft gemeinsam. Wie die
Landwirtschaft darauf bedacht sein muß, ihre Erzeugnisse: Milch, Zuckerrüben, Kar-
toffeln, Getreide, so vorteilhaft wie möglich zu verwerten, so sind jene Gewerbe wieder-
um darauf angewiesen, ihre Rohstoffe so billig wie möglich zu beziehen. Aus dieser
engen Zusammengehörigkeit ergeben sich einerseits für beide Teile mancherlei Vorteile;
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