50 Oie landwirtschaftlichen technischen Gewerbe. VI. Buch.
ländlichen Molkerei an den Abnehmer in der Großstadt ist nicht mehr möglich. Hier war
die Einschiebung einer vermittelnden Stelle nötig, und so entstanden die leineren und
größeren Sammelmolkereien, welche die Milch unmittelbar in den Erzeugungsstätten
aufkaufen und an die Bevölkerung abgeben. Oa hierdurch die Zeitdauer zwischen Ge-
winnung und Abgabe der Milch sich unvermeidlicherweise verlängert, so muß die Milch
so bald wie möglich nach ibrer Gewinnung oder nach ihrem Eintreffen in der Sammel-
molkerei einer Behandlung unterworfen werden, welche sie länger haltbar macht, indem
die etwa in ihr enthaltenen Bakterien, soweit dies nötig ist, durch Erhitzen auf bestimmte
Wärmiegrade abgetötet werden, ohne daß der Nährwert oder die Berdaulichkeit der Milch
dadurch beeinträchtigt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe war bei den großen hier täglich in Frage kommenden
Milchmengen nur möglich durch die in den letzten Zahrzehnten einsetzende technische Ver-
vollkommnung aller Geräte, welche in den Molkereien zur Verwendung gelangen,
insonderheit auch durch die Herstellung geeigneter Einrichtungen zum schnellen Erhitzen
der Milch auf bestimmte Wärmegrade und von Vorkehrungen zum Abkühlen der Milch.
Bei der großen Wichtigkeit der Milch als Nahrungsmittel wachen auch die Unter-
suchungsanstalten für Nahrungsmittel sforgfältig darüber, daß die vorstehend
angeführten Gesichtspunkte bei der Gewinnung und beim Handel mit Wilch beobachtet
werden. und daß nicht etwa durch teilweise Entrahmung oder durch Wässerung der Milch
oder auf andere Weise der Nährwert und die Bekömmlichkeit der Milch berabgesetzt
werden. Seit das Nahrungemittelgesetz im Jahre 1879 erlassen wurde, hat sich die Über-
wachung des Nahrungemittelverkehrs allmählich immer weiter entwickelt und so sind auch
die letzten Zahrzehnte für die Uberwachung des Milchverkehrs besonders bedeutungsvoll ge-
worden. Wenn auch trotz mancher wiederholt geäußerter Wünsche ein besonderes Reichs-
gesetz für den Verkehr mit Milch nicht besteht, so sind doch in den verschiedenen Bundes-
staaten des Deutschen Reiches landespolizeiliche und ortspolizeiliche Vorschriften nach
dieser Richtung erlassen, die sich im allgemeinen auf der gleichen Grundlage bewegen.
Ob es in fernerer Zukunft noch einmal zu einem Reichemilchgesetz kommen wird, bleibt
abzuwarten. Nicht aber kann daran gezweifelt werden, daß man sich die sorgfältige
Überwachung des MWMilchverkehrs dauernd angelegen sein lassen wird, damit die Bevölke-
rung ständig mit diesem wichtigsten Nahrungemittel so versorgt werden kann, wie die
Gesundheitslehre dies nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte verlangt.
Hie Butter. Die Buttergewinnung bildet einen sowohl in landwirtschaftlicher
Hinsicht wie auch für die Versorgung der Bevölkerung mit Speise-
fetten besonders wichtigen Gewerbszweig. Als einziger Rohstoff für die Buttererzeugung
dient in Deutschland die Kuhmilch. Daher ist die Buttererzeugung auf das engste mit dem
Molkereigewerbe verknüpft und ein wichtiger Teil der landwirtschaftlichen Gewerbe.
Die für die Buttergewinnung nötige Milchmenge wird fast ausschließlich im
Inland gewonnen. ODaneben findet aber auch noch eine Einfuhr von Butter aus dem
Auslande statt. Umgekehrt führt das Deutsche Reich auch seinerseits wieder Butter in
das Ausland aus.
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