Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
50 Oie landwirtschaftlichen technischen Gewerbe. VI. Buch. 
ländlichen Molkerei an den Abnehmer in der Großstadt ist nicht mehr möglich. Hier war 
die Einschiebung einer vermittelnden Stelle nötig, und so entstanden die leineren und 
größeren Sammelmolkereien, welche die Milch unmittelbar in den Erzeugungsstätten 
aufkaufen und an die Bevölkerung abgeben. Oa hierdurch die Zeitdauer zwischen Ge- 
winnung und Abgabe der Milch sich unvermeidlicherweise verlängert, so muß die Milch 
so bald wie möglich nach ibrer Gewinnung oder nach ihrem Eintreffen in der Sammel- 
molkerei einer Behandlung unterworfen werden, welche sie länger haltbar macht, indem 
die etwa in ihr enthaltenen Bakterien, soweit dies nötig ist, durch Erhitzen auf bestimmte 
Wärmiegrade abgetötet werden, ohne daß der Nährwert oder die Berdaulichkeit der Milch 
dadurch beeinträchtigt wird. 
Die Lösung dieser Aufgabe war bei den großen hier täglich in Frage kommenden 
Milchmengen nur möglich durch die in den letzten Zahrzehnten einsetzende technische Ver- 
vollkommnung aller Geräte, welche in den Molkereien zur Verwendung gelangen, 
insonderheit auch durch die Herstellung geeigneter Einrichtungen zum schnellen Erhitzen 
der Milch auf bestimmte Wärmegrade und von Vorkehrungen zum Abkühlen der Milch. 
Bei der großen Wichtigkeit der Milch als Nahrungsmittel wachen auch die Unter- 
suchungsanstalten für Nahrungsmittel sforgfältig darüber, daß die vorstehend 
angeführten Gesichtspunkte bei der Gewinnung und beim Handel mit Wilch beobachtet 
werden. und daß nicht etwa durch teilweise Entrahmung oder durch Wässerung der Milch 
oder auf andere Weise der Nährwert und die Bekömmlichkeit der Milch berabgesetzt 
werden. Seit das Nahrungemittelgesetz im Jahre 1879 erlassen wurde, hat sich die Über- 
wachung des Nahrungemittelverkehrs allmählich immer weiter entwickelt und so sind auch 
die letzten Zahrzehnte für die Uberwachung des Milchverkehrs besonders bedeutungsvoll ge- 
worden. Wenn auch trotz mancher wiederholt geäußerter Wünsche ein besonderes Reichs- 
gesetz für den Verkehr mit Milch nicht besteht, so sind doch in den verschiedenen Bundes- 
staaten des Deutschen Reiches landespolizeiliche und ortspolizeiliche Vorschriften nach 
dieser Richtung erlassen, die sich im allgemeinen auf der gleichen Grundlage bewegen. 
Ob es in fernerer Zukunft noch einmal zu einem Reichemilchgesetz kommen wird, bleibt 
abzuwarten. Nicht aber kann daran gezweifelt werden, daß man sich die sorgfältige 
Überwachung des MWMilchverkehrs dauernd angelegen sein lassen wird, damit die Bevölke- 
rung ständig mit diesem wichtigsten Nahrungemittel so versorgt werden kann, wie die 
Gesundheitslehre dies nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte verlangt. 
Hie Butter. Die Buttergewinnung bildet einen sowohl in landwirtschaftlicher 
Hinsicht wie auch für die Versorgung der Bevölkerung mit Speise- 
fetten besonders wichtigen Gewerbszweig. Als einziger Rohstoff für die Buttererzeugung 
dient in Deutschland die Kuhmilch. Daher ist die Buttererzeugung auf das engste mit dem 
Molkereigewerbe verknüpft und ein wichtiger Teil der landwirtschaftlichen Gewerbe. 
Die für die Buttergewinnung nötige Milchmenge wird fast ausschließlich im 
Inland gewonnen. ODaneben findet aber auch noch eine Einfuhr von Butter aus dem 
Auslande statt. Umgekehrt führt das Deutsche Reich auch seinerseits wieder Butter in 
das Ausland aus. 
  
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