Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
VI. Buch. Die landwirtschaftlichen technischen Gewerbe. 53 
  
Oie RKübenzuckerfabrikation. Für die gewerbliche Gewinnung von Zucker 
kommt in Heutschland als zuckerhaltige Pflanze 
allein die Zuckerrübe in Betracht. Ee ist bekannt, daß die Rübenzuckerfabrikation deut- 
schen Ursprungs ist. Nachdem Marggraf 1747 zuerst das Vorhandensein von Zucker 
in der Runkelrübe nachgewiesen hatte, errichtete Achard nach verschiedenen vorauf- 
gebenden Versuchen 1801 in Kunern in Schlesien die erste Rübenzuckerfabrik. Ent- 
sprechend der seit jener Zeit immer mehr erkannten Wichtigkeit des Zuckers als Nähr- 
mittel und vor allem in Rücksicht auf den großen Wert, welchen der Rübenbau für 
die Landwirtschaft desitzt, bat die Rübenzuckerindustrie eine immer größere Bedeutung 
erworben. 
Im Jahre 1887 wurde im Deutschen Reich eine Fläche von 263 786 na mit Zuckerrüben bestellt. Zm 
gLahre 1912 aber detrug die mit Zuckerrüben debaute Fläche 503 290 na. Sie weist also eine gewaltige 
Steigerung in Höhe von mehr als 90 00 auf. 
Der Bruttoertrag pro Hektar des Überhaupt für Rüben geeigneten Bodens hängt in wesentlichem Maße 
von den Witterungsverhältnissen ab. Im Ourchschnitt kann man 300 d“ Zuckerrüben pro Hektar rechnen. Mit 
Erfolg aber hat man sich bemüht, durch Züchtung den Zuckergehalt der Kübe zu erhöhen. Während vor 25 Jahren 
im Durchschnitt aus je 100 de verarbeiteter Rüben 12,5 dz Nohzucker gewonnen werden konnte, stieg diese 
Menge in den letzten Jahren bis auf durchschnittlich 15,500. Daß der gesamte Ernteertrag entsprechend der 
vermehrten Andaufläche und dem erhöhten Ourchschnittsgehalt der Rüben an Zucker seit 1887 sich erbeblich 
vermehrt dat, ist seldstwerständlich. 1887 detrug die gesamte Ernte an Nüben: 69 639 606 de, 1912/13: 
166 422 370 dz. Dazwischen kommen allerdings auch Mißzernten vor. Das Jahr 1911 brachte nur 90 605 756 dz. 
Zm Ouochschnitt der letzten 5 Zahre kann man 136 239 035 uzxz Rüben onnehmen. 
Auf die Entwicklung der Rübenzuckerindustrie 
hat die Steuergesetzgebung einen wesentlichen 
Einfluß ausgeübt. Sie hat im Laufe der Zeit einem mannigfachen Wandel unterlegen. 
Früder, seit 1841, wurde die Steuer von dem zu verarbeitenden Rohstoff, das beißt 
von der Rübe, mit der Annahme erhoben, daß 20 Zentner Rüben 1 Zentner Rohzucker 
lieferten. Begreiflicherweise hatte diese Besteuerungsart zur Folge, daß die Zucker- 
fabriken sich bemühten, durch eine Verbesserung der Fabrikationsweise ihre Zuckeraus-- 
beute zu erhöhen. Nachdem dann in den Jahren 1869 und 1886 diceser erhöhten Aus- 
beute an Zucker durch eine Anderung der Steuergesetzgebung Rechnung getragen war, 
wurde durch das Zuckersteuergesetz vom 9. Juli 1887 neben der zum Teil noch bestehen- 
bleibenden Kübensteuer eine Fabrikatsteuer in Höhe von 12 M. für 100 kg Rüben- 
zucker eingeführ!. Bom 1. August 1892 ab aber wurde die Rübensteuer ganz aufgehoben 
und die Steuer lediglich als Verbrauchsabgabe in Höhe von 18 M. für 100 kg erhoben. 
Aachdem seit 1897 vorübergehend neben einer Verbrauchssteuer von 20 M. für einen 
Doppelzentner eine Betriebssteuer mit einem gestaffelten Tarif eingeführt war, durch 
welche Maßnahme eine übermäßige Ausdehnung der Zuckererzeugung verhindert werden 
sollte, erging im Zahre 1903 das auch heute noch geltende Zuckersteuergesetz, durch wel- 
ches die Zuckersteuer für je 100 kg auf 14 M. ermäßigt wurde. 
Hand in Hand mit der Besteuerung des Zuckers im Inlande ging auch 
die VBerzollung des aus dem Auslande eingehenden Zuckers. Der 
bis dahin 356 M. für den Doppelzentner betragende Zoll wurde im JZahre 1896 auf 
40 M. erhöht, ein Zollsatz, der auch heute noch zu Recht besteht. 
  
Besteuerung des Rübenzuckers. 
  
Zuckerzoll. 
501
	        
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