Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
VI. Buch. Die landwirtschaftlichen technischen Gewerbe. 57 
  
163 Millionen Doppelzentner zur Viehfütterung, 
130 %½ „ zur menschlichen Ernährung, 
65 » » zur Saat, 
45 ½% ½ Verlust durch Veratmen und Verderben (h 
und 46 ½ ½ für gewerbliche Zwecke. 
Bei diesen Zahlen fällt vor allem der große Berlust auf, der bei der Aufbewahrung 
bie zur neuen Ernte oder durch Fäulnis erfolgt. Daher sind auch die seit dem Anfang 
dieses Zahrhunderts unternommenen VBersuche von so großer Bedeutung, die Kartoffeln 
zu trocknen und sie dadurch haltbarer zu machen. Anfangs waren hierbei große technische 
Schwierigkeiten zu überwinden, die im wesentlichen jetzt gehoben sein dürften. Die 
getrockneten Kartoffeln sollen zu den gleichen Zwecken wie die nicht bearbeiteten Kar- 
toffeln, vornehmlich zur Viehfütterung, aber auch für die menschliche Ernährung in Form 
von Kartoffelbackmehl, für die Bereitung von Backwaren und zu gewerblichen Zwecken 
Verwendung finden. Es wäre als ein wesentlicher wirtschaftlicher Fortschritt anzusehen, 
wenn es gelänge, durch die Kartoffeltrocknung einen Ausgleich für die außcrordentlich 
ungleichen Ernteergebnisse der einzelnen Jahre zu schaffen. 
Zm übrigen findet die Kartoffel gewerblich noch Verwendung zur Herstellung 
von Kartoffelstärke und von Stärkezucker (Stärkesirup, Kapillärsirup, Couleur, 
Dextrin). 
Die Kartoffelstärkeerzeugung hat sich von etwa 1 Million Doppelzentner 
vor 25 Jahren auf etwa 2 Mulionen Doppelzentner Stärke vermehrt. Ferner wurden 
damals etwa 0,6 Millionen Doppelzentner der genannten Stärkeerzeugnisse, 1912 etwa 
1 WMillion Doppelzentner gewonnen. 
Das Brennereigewerbe befaßt sich mit der Ge- 
winnung von Branntwein für Trinkzwecke oder 
zur gewerblichen Verwendung. Oie große Bedeutung des Branntweins für die Reichs- 
steuer einerseits, die Schwierigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse andererseits haben 
esz mit sich gebracht, daß die Steuergesetzgebung seit dem Zahre 1887 wiederholten und 
sehr tief eingreifenden Veränderungen unterlegen hat. Durch die Bestimmungen der 
Branntweinsteinsteuergesetze aus den Zahren 1909 und 1912 sind diese Verhältnisse neu 
geregelt worden. Dabei ist vor allem von Wichtigkeit die 1912 erfolgte Aufhebung des 
Branntweinkontingents. 
Verschiedene Umstände, vor allem auch die Mäßigkeitsbewegung haben dazu geführt, 
daß der Verbrauch an Trinkbranntwein in den letzten Jahrzehnten ständig zurückge- 
gangen ist. 
1887 betrug der Trinkverbrauch 3 Millionen Hektoliter, 1911/12 nur noch rund 2 Millionen Hekto- 
liter Branntwein. Andererseits hat die Branntweinbrennerei sich mit Erfolg bemüht, die Verwendung 
des Branntweins zu gewerdlichen Zwecken zu heben. 1887 wurden etwa 130 000 Hektoliter für gewerb- 
liche Zwecke verwendet, 1911/12 1½ Millionen Hektoliter. 
In die Zeit der letzten 25 Jahren fallen wichtige Arbeiten über die Gewinnung 
des Branntweins und seine Untersuchung. In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Zusammen- 
schluß des Gewerbes von größter Bedeutung gewesen. 
Die Branntweinbrennerei. 
  
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