Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
58 Die landwirtschaftlichen technischen Gewerbe. VI. Buch. 
  
Oie Bierbrauerei. Fur die Bierbrauerei sind die letzten 25 Zahre insofern von 
großer Wichtigkeit geworden, als in diese Zeit die Anderung 
des Brausteuergesetzes für das Gebiet der norddeutschen Brausteuergemeinschaft und 
damit das Verbot der Verwendung von Ersatzstoffen des Malzes (Surrogatverbot,) 
fällt. Nach dem jetzt geltenden Gesetz vom 15. Zuli 1909 dürfen zur Herstellung unter- 
gärigen Bieres nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Bei 
obergärigen Bier sind noch Ausnahmen zugelassen. 
In diese Zeit fallen auch wichtige und grundlegende Arbeiten über den Anbau 
guter Braugersten, über die Gärungsvorgänge und die Bierbereitung. Zn wirtschaft- 
licher Hinsicht muß der immer weiter sich vollziehende Ubergang vom Kleinbetrieb zum 
Großbetrieb erwähnt werden. 
Die Gesamtbiererzeugung betrug im Zahre 1912: 39 537 719 hl. Es hat in diesem 
Fahre ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr stattgefunden, der verschiedenen Ursachen, 
vor allem auch der Mäßigkeitsbewegung und der schwierigen allgemeinen wirtschaft- 
lichen Lage zuzuschreiben sein mag. 
  
 
	        
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