Metadata: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
66 Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. VII. Buch. 
  
aufgebracht werden. Außerdem werden aus den durch das Gesetz vom 1. April 1905 für 
den Großschiffahrtsweg bewilligten Mitteln noch 2,1 Mill. Mark dazu verwendet, um 
den der Vorflut des Oderbruches dienenden Wasserlauf von Hohensaathen bis Schwedt 
in großen Abmessungen — zugleich als Schiffahrtsstraße — auszubauen. 
Nach Vollendung dieser Bauten werden in der breiten Niederung des unteren Oder-- 
tales von Hohensaathen bis Stettin der Schiffahrt zwei Verkehrswege zur Verfügung 
stehen, von denen der eine, die mit dem Vorflutkanal des Oderbruchs identische Westoder 
stets für 600 t-Schiffe, der andere, die Ostoder, stets für 400 t-Schiffe fahrbar sein wird. 
Oie überwiegend der Seeschiffahrt dienende Wasserstraße von Stettin nach Swine-- 
münde wurde mit einem Kostenaufwande von 6,1 Mill. Mark von 6 auf 7 m vertieft, 
eine weitere Vertiefung auf 8 m ist jetzt geplant. 
Auch bei einigen kleineren Aebenwasserstraßen der Oder, insbesondere der Lausitzer 
Neiße, wurden Schiffahrtsverbesserungen ausgeführt. 
Häfen. Von größeren Hafenbauten ist zunächst der vom Staate am oberen End- 
punkte der kanalisierten Oder angelegte, 1896 in Betrieb genommene 
und seitdem in großem Maßstabe weiter ausgebaute Umschlagshafen in Kosel zu er- 
wähnen, für den bisher 9 Mill. Mark aufgewendet wurden. In Oppeln wird der 
staatliche Sicherheitshafsen von einer Aktiengesellschaft, deren auf etwa 1,3 Mill. Mark 
bemessenes Kapital im wesentlichen von dem Staate, der Stadt und Handelskammer 
Oppeln und dem Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Berein aufgebracht ist, 
für Verkehrszwecke eingerichtet und vergrößert. In Breslau hat die Stadt einen Ver- 
kehrshafen für 6,2 Mill. Mark erbaut und in Stettin sind 24,5 Mill. Mark für Er- 
weiterung der städtischen Hafenanlagen aufgewendet worden. 
  
Wasserstraßen zwischen In den Jahren 1891 bis 1898 wurde die Aetze von der 
Oder und Weichsel. Dragemündung aufwärts bis zu der damals untersten 
Schleuse durch Bertiefung und Begradigung sowie durch 
Einbau von 4 Staustufen mit einem Aufwande von 8,5 Mill. Mark für die Schiffahrt 
mit Fahrzeugen von 400 t Tragfähigkeit verbessert. Durch das Wasserstraßengesetz vom 
1. April 1905 wurden dann die Mittel zur Berfügung gestellt, um die aus der unteren 
Warthe, der unteren Aetze, dem Bromberger Kanal und der Brahe zusammengesetzte 
Kette von Schiffahrtswegen für den Durchgangsverkehr mit 400 t-Schiffen zwischen 
Oder und Weichsel zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke wird die Netze zwischen 
der Mündung in die Warthe und dem Einflusse der Drage reguliert und oberhalb dieses 
Punktes durch Einbau von 7 weiteren Staustufen bis zur Küddowmündung vollständig 
kanalisiert, während an den beiden — vor 1891 schon vorhandenen — Netzestauwerken 
neue Schleusen von größeren Abmessungen neben den älteren, kleineren Schleusen erbaut 
wurden. Außerdem wurde der Bromberger Kanal mit seinen Schleusen für 400 t-Schiffe 
umgebaut. Die Warthe unterhalb der Retzemündung, die Schleusen der 1891 bis 1898 er- 
bauten Netzestauwerke und der Brahe waren schon vorher für solche Fahrzeuge zugänglich. 
Oie Gesamtkosten dieser Bauten werden etwa 21,6 Mill. Mark betragen. 
  
  
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