66 Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. VII. Buch.
aufgebracht werden. Außerdem werden aus den durch das Gesetz vom 1. April 1905 für
den Großschiffahrtsweg bewilligten Mitteln noch 2,1 Mill. Mark dazu verwendet, um
den der Vorflut des Oderbruches dienenden Wasserlauf von Hohensaathen bis Schwedt
in großen Abmessungen — zugleich als Schiffahrtsstraße — auszubauen.
Nach Vollendung dieser Bauten werden in der breiten Niederung des unteren Oder--
tales von Hohensaathen bis Stettin der Schiffahrt zwei Verkehrswege zur Verfügung
stehen, von denen der eine, die mit dem Vorflutkanal des Oderbruchs identische Westoder
stets für 600 t-Schiffe, der andere, die Ostoder, stets für 400 t-Schiffe fahrbar sein wird.
Oie überwiegend der Seeschiffahrt dienende Wasserstraße von Stettin nach Swine--
münde wurde mit einem Kostenaufwande von 6,1 Mill. Mark von 6 auf 7 m vertieft,
eine weitere Vertiefung auf 8 m ist jetzt geplant.
Auch bei einigen kleineren Aebenwasserstraßen der Oder, insbesondere der Lausitzer
Neiße, wurden Schiffahrtsverbesserungen ausgeführt.
Häfen. Von größeren Hafenbauten ist zunächst der vom Staate am oberen End-
punkte der kanalisierten Oder angelegte, 1896 in Betrieb genommene
und seitdem in großem Maßstabe weiter ausgebaute Umschlagshafen in Kosel zu er-
wähnen, für den bisher 9 Mill. Mark aufgewendet wurden. In Oppeln wird der
staatliche Sicherheitshafsen von einer Aktiengesellschaft, deren auf etwa 1,3 Mill. Mark
bemessenes Kapital im wesentlichen von dem Staate, der Stadt und Handelskammer
Oppeln und dem Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Berein aufgebracht ist,
für Verkehrszwecke eingerichtet und vergrößert. In Breslau hat die Stadt einen Ver-
kehrshafen für 6,2 Mill. Mark erbaut und in Stettin sind 24,5 Mill. Mark für Er-
weiterung der städtischen Hafenanlagen aufgewendet worden.
Wasserstraßen zwischen In den Jahren 1891 bis 1898 wurde die Aetze von der
Oder und Weichsel. Dragemündung aufwärts bis zu der damals untersten
Schleuse durch Bertiefung und Begradigung sowie durch
Einbau von 4 Staustufen mit einem Aufwande von 8,5 Mill. Mark für die Schiffahrt
mit Fahrzeugen von 400 t Tragfähigkeit verbessert. Durch das Wasserstraßengesetz vom
1. April 1905 wurden dann die Mittel zur Berfügung gestellt, um die aus der unteren
Warthe, der unteren Aetze, dem Bromberger Kanal und der Brahe zusammengesetzte
Kette von Schiffahrtswegen für den Durchgangsverkehr mit 400 t-Schiffen zwischen
Oder und Weichsel zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke wird die Netze zwischen
der Mündung in die Warthe und dem Einflusse der Drage reguliert und oberhalb dieses
Punktes durch Einbau von 7 weiteren Staustufen bis zur Küddowmündung vollständig
kanalisiert, während an den beiden — vor 1891 schon vorhandenen — Netzestauwerken
neue Schleusen von größeren Abmessungen neben den älteren, kleineren Schleusen erbaut
wurden. Außerdem wurde der Bromberger Kanal mit seinen Schleusen für 400 t-Schiffe
umgebaut. Die Warthe unterhalb der Retzemündung, die Schleusen der 1891 bis 1898 er-
bauten Netzestauwerke und der Brahe waren schon vorher für solche Fahrzeuge zugänglich.
Oie Gesamtkosten dieser Bauten werden etwa 21,6 Mill. Mark betragen.
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